Ratgeber für Kandidaten

Lohnvorstellung nennen und Lohn verhandeln in der Schweiz: Spanne, 13. Monatslohn und Benefits

In der Schweiz wird der Lohn frei zwischen Ihnen und dem Unternehmen vereinbart, ausser ein Gesamtarbeitsvertrag schreibt einen Mindestlohn vor. Die Frage nach Ihrer Lohnvorstellung kommt fast immer, oft schon im ersten Gespräch. Wer dann eine durchdachte Spanne als Bruttojahreslohn nennt, wirkt vorbereitet und verhandelt aus einer guten Position. Dieser Leitfaden erklärt, wie Schweizer Löhne angegeben werden, wie Sie Ihre Spanne festlegen, was Fachkräfte aus Deutschland und Österreich beim Vergleich beachten sollten und welche Fehler am meisten kosten.

Von Jürgen Winkler, Fachberater Industrie & Technik · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 8 Minuten

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Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Vorbereitungsblatt zum Ausfüllen, mit dem Sie Ihre eigene Lohnspanne festlegen, und Formulierungsbeispiele für jede Gesprächssituation. Kostenlos per E-Mail.

Wie Löhne in der Schweiz angegeben werden

Bevor Sie eine Zahl nennen, müssen Sie und das Unternehmen dieselbe Sprache sprechen. Drei Begriffe sind entscheidend:

  • Brutto: Gesprochen wird immer über den Bruttolohn, also vor den Abzügen für AHV, Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse und Unfallversicherung. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Alter, Pensionskasse und Wohnsitz ab. Bei Grenzgängern kommt die Besteuerung im Wohnland dazu, mehr dazu im Leitfaden für Grenzgänger.
  • Jahreslohn: In Industrie und Technik wird der Lohn im Gespräch meist als Bruttojahreslohn genannt. Das vermeidet Missverständnisse, weil die Zahl der Monatslöhne nicht überall gleich ist.
  • 13. Monatslohn: Er ist in der Schweiz verbreitet, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Er gilt nur, wenn er im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Fragen Sie deshalb immer nach, ob eine genannte Zahl «12 mal» oder «13 mal» gemeint ist.

Vom 13. Monatslohn zu unterscheiden ist die Gratifikation, eine Sondervergütung etwa zum Jahresende. Auf sie haben Sie nur Anspruch, wenn sie verabredet ist; dasselbe gilt für einen anteiligen Betrag, wenn Sie vor dem Anlass austreten. Ein Bonus, der «nach Ermessen» der Geschäftsleitung ausbezahlt wird, gehört deshalb nicht in Ihre Rechnung für den festen Lohn.

Spesen sind kein Lohn. Das Unternehmen muss Ihnen die Auslagen ersetzen, die durch die Arbeit notwendig entstehen, bei Arbeit an auswärtigen Orten auch die Kosten für den Unterhalt. Eine Spesenpauschale ist Kostenersatz und gehört nicht in den Lohnvergleich.

Lohnvorstellung in der Bewerbung

Ob Sie schon in der schriftlichen Bewerbung eine Zahl nennen, hängt von der Anzeige ab:

  • Die Anzeige fragt ausdrücklich danach: Dann nennen Sie eine Spanne als Bruttojahreslohn und schreiben dazu, ob der 13. Monatslohn enthalten ist. Ohne Angabe wird Ihre Bewerbung womöglich als unvollständig aussortiert.
  • Die Anzeige fragt nicht danach: Dann lassen Sie die Zahl weg. Der Lohn gehört ins Gespräch, wenn beide Seiten wissen, worum es bei der Stelle genau geht. Wie Sie das Schreiben sonst aufbauen, steht in unserem Leitfaden zum Motivationsschreiben.
  • Online-Formular mit Pflichtfeld: Passt nur eine Zahl ins Feld, tragen Sie die Mitte Ihrer Spanne als Jahreslohn ein. Im Gespräch können Sie die Spanne dann erklären.

Ihre Spanne festlegen

Die wichtigste Vorbereitung ist eine realistische Spanne. Eine einzelne Zahl ist schnell zu tief oder zu hoch, eine Spanne lässt beiden Seiten Raum. Beziehen Sie sie auf den Bruttojahreslohn und grenzen Sie sie nicht zu eng ein: Der passende Lohn hängt von vielen Faktoren ab, etwa Alter, Erfahrung, Ausbildung, Reiseanteil, Verantwortung und Region.

So kommen Sie zu Ihrer Spanne:

  1. Marktwert nachschlagen. Der statistische Lohnrechner Salarium des Bundesamts für Statistik schätzt anhand von Branche, Region, Berufsgruppe, Alter, Ausbildung und Dienstjahren den mittleren monatlichen Bruttolohn und die übliche Streuung. Das BFS weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Schätzungen handelt, nicht um Lohnempfehlungen. Weitere Werkzeuge rund um Lohn und Wechsel finden Sie bei unseren Rechnern.
  2. Einordnen, wo Sie stehen. Wie viel Verantwortung tragen Sie heute, wie gross sind Ihre Projekte, führen Sie Mitarbeitende, haben Sie gefragte Kenntnisse wie ein bestimmtes CAD-System, eine Steuerung oder eine Weiterbildung? Je mehr davon die Stelle verlangt, desto eher gehört Ihre Spanne in den oberen Bereich der Streuung.
  3. Untergrenze festlegen. Die untere Zahl Ihrer Spanne ist der Betrag, mit dem Sie die Stelle wirklich annehmen würden. Legen Sie diese Zahl vor dem Gespräch fest und schreiben Sie sie auf. Unter Druck im Gespräch ist das nicht der Moment, um sie neu zu erfinden.
  4. Pensum beachten. Steht in der Anzeige «80 bis 100 %», nennen Sie Ihre Spanne für 100 % und sagen das dazu.
  5. Alles umrechnen auf ein Jahr. Zulagen, Schichtzuschläge oder Pikettentschädigungen, die fest vereinbart werden, gehören in den Vergleich. Ermessensboni und Spesen nicht.

Die Lohnfrage im Gespräch

Die Frage nach der Lohnvorstellung ist in der Schweiz normal und kein Test. Antworten Sie direkt und ruhig, ohne lange Begründung:

«Ich stelle mir einen Bruttojahreslohn zwischen … und … Franken vor, inklusive 13. Monatslohn. Wichtig ist mir, dass das Gesamtpaket zur Verantwortung der Stelle passt.»

Ein paar Grundregeln:

  • Zuerst die Stelle, dann der Lohn. Haben Sie Aufgaben, Verantwortung und Erwartungen noch nicht verstanden, dürfen Sie das sagen: «Ich nenne Ihnen gern meine Vorstellung. Darf ich vorher noch fragen, wie gross das Team ist und welche Projekte ich übernehme?»
  • Eine Spanne, keine Rechtfertigung. Sie müssen Ihre Zahl nicht mit Ihrer Miete oder Ihren Fahrkosten begründen. Begründen Sie, wenn überhaupt, mit Ihrer Erfahrung und den Anforderungen der Stelle.
  • Schweigen aushalten. Nach Ihrer Antwort darf es einen Moment still sein. Wer sofort nachschiebt «aber da bin ich flexibel», hat seine Spanne selbst halbiert.
  • Die Spanne des Unternehmens erfragen. Es ist legitim zu fragen: «Welchen Rahmen haben Sie für diese Stelle vorgesehen?» Manche Unternehmen nennen ihn, andere nicht.
  • Nicht im ersten Gespräch abschliessen müssen. Liegt das Angebot unter Ihrer Untergrenze, sagen Sie offen, dass Sie es sich überlegen, und fragen Sie, ob beim Lohn oder bei einzelnen Leistungen noch Spielraum besteht.

Wenn nach Ihrem aktuellen Lohn gefragt wird

Auch diese Frage ist üblich. Bleiben Sie ehrlich: Unstimmigkeiten fallen spätestens auf, wenn das Unternehmen eine Lohnabrechnung sehen möchte. Nennen Sie den aktuellen Bruttojahreslohn mit allen festen Bestandteilen und sagen Sie dazu, wie viele Monatslöhne er umfasst. Erklären Sie dann, warum Ihre Vorstellung darüber liegt: mehr Verantwortung, ein anderes Aufgabengebiet, ein anderes Lohnniveau in der Region.

Wechsel aus Deutschland oder Österreich

Für Fachkräfte aus dem Ausland ist der Lohnvergleich die grösste Fehlerquelle. Wie sich ein Schweizer Lohn zusammensetzt, erklärt unser Lohn-Ratgeber. Vier Punkte helfen:

  • Jahresbeträge vergleichen, nicht Monatslöhne. In Österreich sind Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, üblicherweise 13. und 14. Gehalt genannt, über Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. In der Schweiz sind es meist 12 oder 13 Monatslöhne. Wer Monatslöhne nebeneinanderlegt, vergleicht Äpfel mit Birnen.
  • In Franken denken. Der Lohn wird in der Schweiz grundsätzlich in Franken ausbezahlt, eine andere Währung ist nur möglich, wenn sie vereinbart oder üblich ist. Nennen Sie Ihre Vorstellung in Franken. Rechnen Sie nicht mit einem Tageskurs zurück und nennen Sie keine Euro-Beträge, denn der Wechselkurs schwankt und das Unternehmen kalkuliert in Franken.
  • Netto statt Brutto vergleichen. Abzüge, Steuern und Krankenversicherung sind in der Schweiz anders aufgebaut als in Deutschland oder Österreich. Ob sich ein Wechsel lohnt, sehen Sie erst am Nettobetrag nach allen Kosten. Für Grenzgänger zeigt das der Leitfaden für Grenzgänger, für einen Wohnsitz in der Schweiz der Leitfaden zum Umzug mit Miete, Krankenkasse und Steuern.
  • Den Wechsel mitdenken. Eine lange Kündigungsfrist, ein verlorener Bonus beim alten Arbeitgeber oder Umzugskosten sind echte Kosten. Rechnen Sie sie in Ihre Lohnvorstellung ein. Einen Beitrag an die Umzugskosten zahlen Schweizer Unternehmen eher selten, am ehesten bei Stellen, die schwer zu besetzen sind. Wie Sie den Eintrittstermin richtig berechnen, steht im Leitfaden zu Probezeit und Kündigungsfristen.

Mehr als der Lohn: Benefits richtig einordnen

Ist beim Lohn wenig Spielraum, lohnt sich der Blick auf das Gesamtpaket. Fragen Sie konkret nach und lassen Sie sich die Antworten geben, bevor Sie zusagen.

LeistungWas Sie fragen sollten
FerienWie viele Wochen? Gesetzlich sind es mindestens vier, viele Unternehmen geben mehr.
PensionskasseWie hoch ist der Arbeitgeberanteil? Gesetzlich trägt das Unternehmen mindestens die Hälfte, manche mehr.
ArbeitszeitWie viele Stunden pro Woche, gibt es Gleitzeit, wie wird Überzeit ausgeglichen?
WeiterbildungÜbernimmt das Unternehmen Kosten oder Arbeitszeit, und mit welcher Rückzahlungsklausel?
HomeofficeWie viele Tage sind möglich? Für Grenzgänger kann Arbeit von zu Hause Folgen für Steuern und Sozialversicherung haben.
Fahrzeug und SpesenGibt es ein Geschäftsfahrzeug oder eine Spesenregelung? Für Grenzgänger hat ein Firmenwagen eigene Regeln, siehe Leitfaden zum Geschäftsfahrzeug.
LohnentwicklungWann ist das nächste Lohngespräch, gibt es nach der Probezeit eine Überprüfung?

Eine bessere Pensionskasse oder eine zusätzliche Ferienwoche kann über einige Jahre mehr wert sein als ein etwas höherer Startlohn.

Nach der Einigung: alles schriftlich

Mündliche Zusagen helfen Ihnen wenig, wenn später Unklarheit herrscht. Achten Sie darauf, dass im Vertrag stehen: Bruttolohn pro Monat oder Jahr, Anzahl Monatslöhne, Zulagen, Arbeitszeit, Ferien und allfällige Zusagen wie eine Lohnüberprüfung nach der Probezeit.

Auch das Gesetz verlangt Schriftlichkeit: Bei einem unbefristeten oder mehr als einen Monat dauernden Arbeitsverhältnis muss das Unternehmen Sie spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich über Lohn, Lohnzuschläge, Funktion und wöchentliche Arbeitszeit informieren. Kündigen Sie Ihre bisherige Stelle erst, wenn der neue Vertrag von beiden Seiten unterschrieben vorliegt.

Typische Fehler

  • Eine einzige Zahl nennen. Sie nimmt Ihnen jeden Spielraum, nach oben wie nach unten.
  • Unklar lassen, was die Zahl umfasst. Monat oder Jahr, 12 oder 13 Monatslöhne, mit oder ohne Bonus: Ohne diese Angabe reden beide Seiten aneinander vorbei.
  • Den Euro-Lohn umrechnen und daraus die Forderung ableiten. Massgebend ist das Schweizer Lohnniveau für die Stelle, nicht Ihr bisheriger Lohn mal Wechselkurs.
  • Bonus und Spesen mitzählen. Was nicht fest vereinbart ist, ist kein Lohn.
  • Zu früh nachgeben. Wer nach einer kurzen Pause die eigene Spanne senkt, verhandelt gegen sich selbst.
  • Nur auf den Lohn schauen. Ferien, Pensionskasse, Arbeitszeit und Arbeitsweg gehören in die Rechnung.
  • Ohne schriftlichen Vertrag kündigen. Eine mündliche Zusage reicht nicht.

Checkliste vor dem Lohngespräch

  • Marktwert mit Salarium oder einer vergleichbaren Quelle eingeordnet
  • Spanne als Bruttojahreslohn festgelegt, nicht zu eng gefasst
  • Untergrenze aufgeschrieben
  • Klar, ob die Spanne den 13. Monatslohn enthält und auf welches Pensum sie sich bezieht
  • Aktueller Bruttojahreslohn mit allen festen Bestandteilen bereit
  • Bei Wechsel aus dem Ausland: Nettovergleich mit Steuern, Versicherungen und Lebenshaltung gemacht
  • Fragen zu Ferien, Pensionskasse, Arbeitszeit, Weiterbildung und Homeoffice notiert
  • Erst kündigen, wenn der neue Vertrag unterschrieben vorliegt

Das Vorbereitungsblatt zum Ausfüllen und Formulierungsbeispiele für jede Gesprächssituation finden Sie im PDF.

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