Ratgeber für Kandidaten

Umzug in die Schweiz für eine Stelle: Bewilligung, Anmeldung, Krankenkasse, Steuern, Wohnung

Wer als Fachkraft aus der EU für eine Stelle in die Schweiz zieht, hat es einfacher als viele denken: Mit dem Arbeitsvertrag bekommen Sie die Bewilligung, die Anmeldung läuft über die Wohngemeinde, und die wichtigsten Fristen sind überschaubar. Was Neuankommende regelmässig überrascht, sind die Krankenkasse, die Steuern, die Wohnungssuche und die Kosten der ersten Monate. Dieser Leitfaden geht die Schritte in der richtigen Reihenfolge durch, vom unterschriebenen Vertrag bis zum ersten Lohn. Wer im Grenzgebiet wohnen bleibt und pendelt, findet die passenden Informationen in unserem Grenzgänger-Leitfaden.

Von Jürgen Winkler, Fachberater Industrie & Technik · Stand September 2026 · Lesezeit 11 Minuten

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Die Bewilligung: mit dem Arbeitsvertrag fast automatisch

Als Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staats haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, sobald Sie einen Arbeitsvertrag haben.

  • Bewilligung B bei einem unbefristeten Vertrag oder einer Anstellung von mindestens zwölf Monaten. Sie gilt fünf Jahre und wird verlängert.
  • Bewilligung L bei befristeten Verträgen unter zwölf Monaten, für die Dauer des Vertrags.
  • Der Weg: Sie melden sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise und vor dem ersten Arbeitstag bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an. Mitbringen: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Passfoto, je nach Gemeinde Krankenkassennachweis oder Formulare. Die Gemeinde leitet den Antrag an das kantonale Migrationsamt weiter, die Bewilligung kommt per Post. Arbeiten dürfen Sie ab der Anmeldung.
  • Familie: Ehepartner und Kinder erhalten über den Familiennachzug ebenfalls eine Bewilligung und dürfen arbeiten.

Nach fünf Jahren mit Bewilligung B können Sie die Niederlassungsbewilligung C beantragen, für Deutsche und Österreicher mit guter Integration oft schon früher. Wer dagegen im Grenzgebiet wohnen bleibt und täglich pendelt, braucht keine Aufenthaltsbewilligung, sondern die Grenzgängerbewilligung G, siehe unseren Grenzgänger-Leitfaden.

Abmeldung und offene Punkte im Heimatland

  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland oder beim Meldeamt in Österreich mit dem Auszug. Die Abmeldebestätigung brauchen Sie später mehrfach.
  • Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung endet mit dem Wegzug; informieren Sie Ihre Kasse mit dem Datum. Wer freiwillig weiterversichert bleiben will, klärt das vorher, in den meisten Fällen ist es nicht möglich, weil Sie in der Schweiz versicherungspflichtig werden.
  • Rente: Ihre Anwartschaften in der deutschen oder österreichischen Rentenversicherung bleiben bestehen und werden später mit den Schweizer Jahren zusammengerechnet. Nichts kündigen, nur Adresse melden.
  • Steuern: Im Wegzugsjahr geben Sie in der Regel noch eine Steuererklärung im Heimatland ab. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Sie zweimal zahlen. Eine Steuerberatung, die beide Länder kennt, lohnt sich für das erste Jahr.
  • Verträge kündigen oder mitnehmen: Handy, Internet, Versicherungen, Mitgliedschaften, Kindergeld abmelden.

Krankenkasse: innerhalb von drei Monaten

In der Schweiz ist die Grundversicherung obligatorisch und wird nicht vom Lohn abgezogen, sondern von jeder Person selbst bei einer Krankenkasse abgeschlossen und monatlich bezahlt.

  • Frist: Drei Monate ab Anmeldung. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Einreise, auch die Prämie. Wer die Frist verpasst, wird von der Gemeinde einer Kasse zugeteilt.
  • Prämie: Hängt von Kanton, Wohnort, Alter, Kasse, Versicherungsmodell (Hausarzt, Telemedizin, freie Arztwahl) und Franchise ab. Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt; je höher, desto tiefer die Prämie. Vergleichen Sie über den offiziellen Prämienrechner des Bundes. Kinder zahlen eigene, tiefere Prämien.
  • Zusatzversicherungen sind freiwillig, etwa für Zahnbehandlungen oder halbprivate Spitalabteilung.
  • Prämienverbilligung: Bei tiefem und mittlerem Einkommen zahlt der Kanton einen Teil der Prämie. Antrag bei der kantonalen Stelle.
  • Unfall: Wer mehr als acht Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Schliessen Sie in der Krankenkasse die Unfalldeckung aus, das senkt die Prämie.

Steuern: Quellensteuer und kantonale Unterschiede

  • Quellensteuer: Mit Bewilligung B zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab, nach einem Tarif, der Kanton, Zivilstand, Kinder und Kirchenzugehörigkeit berücksichtigt. Sie erhalten also einen Nettolohn, aus dem nur noch Krankenkasse und Lebenskosten zu zahlen sind.
  • Ab einer gesetzlich festgelegten Lohngrenze oder mit Niederlassungsbewilligung C werden Sie ordentlich veranlagt, füllen also eine Steuererklärung aus und zahlen die Steuer selbst, meist in Raten. Auch darunter können Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, was sich bei hohen Abzügen (Pensionskasseneinkauf, Säule 3a, Weiterbildung, langer Arbeitsweg) lohnen kann. Der Antrag ist bindend für die Folgejahre.
  • Grosse Unterschiede: Die Steuerbelastung unterscheidet sich zwischen Kantonen und selbst zwischen Nachbargemeinden deutlich. Wer die Wahl hat, vergleicht vor der Wohnungssuche mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Wie Bund, Kanton und Gemeinde zusammenspielen, erklärt der Steuer-Ratgeber.
  • Vermögen wird in der Schweiz ebenfalls besteuert, mit tiefen Sätzen, aber es muss deklariert werden, auch das Konto im Heimatland.

Sozialversicherung und Vorsorge

Mit dem ersten Lohn sind Sie in der Schweiz versichert: AHV, IV und EO (staatliche Rente und Invalidität), Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und ab einem Mindestlohn die Pensionskasse, die berufliche Vorsorge. Die Abzüge liegen zusammen meist bei etwa 10 bis 16 Prozent des Bruttolohns, der Pensionskassenbeitrag steigt mit dem Alter. Sie erhalten eine AHV-Nummer, die Sie für Krankenkasse, Steuern und Behörden brauchen. Die Säule 3a, die private Vorsorge, ist freiwillig und steuerlich attraktiv. Familienzulagen für Kinder zahlt der Arbeitgeber mit dem Lohn aus, der Antrag läuft über die Personalabteilung.

Wohnung: der schwierigste Teil

In den Regionen mit vielen Industriearbeitsplätzen ist der Wohnungsmarkt eng. Rechnen Sie mit Bewerbungen auf mehrere Wohnungen und mit Unterlagen, die Sie als Neuankommende noch nicht haben. Welche Region zu Ihnen passt, zeigt der Überblick Wohin in der Schweiz ziehen?.

  • Verlangt werden meist: Bewerbungsformular der Verwaltung, Kopie der Bewilligung oder des Arbeitsvertrags, Betreibungsauszug (Auskunft über Schulden), den Sie als Zugezogene noch nicht haben; ersetzen Sie ihn durch eine entsprechende Auskunft aus dem Heimatland und eine Referenz des Arbeitgebers.
  • Mietkaution: Bis zu drei Monatsmieten auf ein Sperrkonto, alternativ Kautionsversicherung. Nebenkosten (Heizung, Wasser, Hauswart) kommen zur Nettomiete dazu, meist als Akonto mit Jahresabrechnung.
  • Kündigungsfristen für Wohnungen sind meist drei Monate auf feste Termine, je nach Kanton. Prüfen Sie den Mietvertrag.
  • Übergangslösung: Viele nehmen für die ersten Monate ein möbliertes Zimmer oder eine Wohnung auf Zeit und suchen vor Ort weiter. Das ist oft einfacher, als aus dem Ausland eine Wohnung zu finden.
  • Serafe: Die Abgabe für Radio und Fernsehen wird pro Haushalt erhoben, die Rechnung kommt automatisch.

Auto und Führerausweis

  • Fahrzeug: Als Übersiedlungsgut zollfrei einführbar, wenn Sie es seit mindestens sechs Monaten besitzen und nutzen. Innerhalb von zwölf Monaten müssen Sie es in der Schweiz zulassen, mit Fahrzeugprüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt und Schweizer Versicherung. Autobahnvignette pro Jahr.
  • Führerausweis: Innerhalb von zwölf Monaten gegen einen Schweizer Ausweis tauschen, ohne Prüfung für EU-Ausweise.
  • Öffentlicher Verkehr: Gut ausgebaut, das Halbtax-Abonnement lohnt sich schon bei wenigen Fahrten.

Hausrat und Zoll

Der Hausrat gilt als Übersiedlungsgut und ist zollfrei, wenn Sie ihn seit mindestens sechs Monaten besitzen und nutzen. Sie deklarieren ihn beim Grenzübertritt mit dem Formular für Übersiedlungsgut und einer Inventarliste; Anmeldung bei der Gemeinde oder Mietvertrag als Nachweis des Wohnsitzwechsels mitnehmen. Neue Möbel oder Geräte, die Sie kurz vor dem Umzug gekauft haben, können verzollt werden.

Bank und Alltag

  • Konto: Ein Schweizer Konto brauchen Sie für den Lohn, die Miete und die Krankenkasse. Eröffnung mit Pass und Bewilligung oder Anmeldebestätigung, bei einigen Banken auch schon vor der Einreise.
  • Handy: Schweizer Abo mit Roaming beachten, die Schweiz ist nicht in der EU-Roamingregel.
  • Haftpflicht- und Hausratversicherung: Die Privathaftpflicht wird von Vermietern oft verlangt, beide sind günstig.
  • Sprache: Schweizerdeutsch verstehen kommt mit der Zeit, im Betrieb wird mit Ihnen meist Hochdeutsch gesprochen. Wer den Dialekt nicht bewertet, sondern zuhört, hat es leichter.

Typische Fehler

  • Die Drei-Monats-Frist für die Krankenkasse verpassen und einer teuren Kasse zugeteilt werden.
  • Die Steuerbelastung des Wohnorts erst nach dem Mietvertrag anschauen.
  • Den Nettolohn mit dem Bruttolohn verwechseln und die Krankenkasse vergessen.
  • Auto und Führerausweis nicht innerhalb der zwölf Monate umschreiben.
  • Zu viel auf einmal wollen: Wohnung auf Zeit nehmen, in Ruhe suchen.

Checkliste Umzug in die Schweiz

  • Arbeitsvertrag unterschrieben, Eintrittstermin mit Zeit für Umzug und Anmeldung
  • Wohnung oder Übergangslösung gefunden, Mietvertrag vorhanden
  • Abmeldung im Heimatland, Abmeldebestätigung aufbewahrt
  • Anmeldung bei der Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach Einreise, vor Arbeitsbeginn
  • Krankenkasse innerhalb von drei Monaten abgeschlossen, Unfalldeckung ausgeschlossen
  • Bankkonto eröffnet, Lohnkonto dem Arbeitgeber gemeldet
  • Hausrat und Auto als Übersiedlungsgut deklariert
  • Führerausweis und Fahrzeug innerhalb von zwölf Monaten umgeschrieben
  • Steuerberatung für das Wegzugsjahr kontaktiert
  • Privathaftpflicht und Hausrat versichert

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