Ratgeber für Kandidaten

Stelle kündigen in der Schweiz: Kündigungsschreiben mit Muster

Ein Kündigungsschreiben ist in der Schweiz schnell geschrieben, die Fehler passieren drumherum: Der Brief kommt einen Tag zu spät an, das Austrittsdatum ist falsch gerechnet oder Ferien und Überstunden bleiben ungeklärt. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie das Schreiben aufsetzen, wie Sie es sicher übergeben und was bis zum letzten Arbeitstag zu regeln ist. Wie lange Ihre Kündigungsfrist ist, erklärt unser Ratgeber zu [Probezeit und Kündigungsfristen](/ratgeber/probezeit-kuendigungsfrist-schweiz/).

Von Jürgen Winkler, Fachberater Industrie & Technik · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: drei Musterschreiben für die ordentliche Kündigung, die Kündigung in der Probezeit und die Bitte um früheren Austritt, eine Empfangsbestätigung, ein Austrittsplaner und eine Übergabe-Checkliste. Kostenlos per E-Mail.

Bevor Sie schreiben: drei Punkte klären

  1. Der neue Vertrag ist von beiden Seiten unterschrieben. Eine mündliche Zusage oder ein Mail «Wir freuen uns auf Sie» reicht nicht. Wer in der Schweiz wohnt und ohne zugesicherte neue Stelle selbst kündigt, riskiert bei späterer Arbeitslosigkeit Einstelltage bei der Arbeitslosenkasse.
  2. Die Frist steht fest. Lesen Sie Arbeitsvertrag, Personalreglement und einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag nach. Daraus ergibt sich, bis wann Ihre Kündigung beim Unternehmen sein muss. Den letzten Arbeitstag rechnet der Stellenwechsel-Rechner für Sie aus.
  3. Die Form ist geprüft. Verlangt Ihr Vertrag die Schriftform, braucht es einen Brief mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Ein Mail oder eine Nachricht genügt dann nicht.

Zuerst das Gespräch, dann der Brief

Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter sollte die Kündigung von Ihnen persönlich erfahren, nicht aus der Personalabteilung oder vom Flurfunk. Bitten Sie um einen kurzen Termin unter vier Augen, sagen Sie offen, dass Sie gekündigt haben bzw. kündigen werden, und übergeben Sie das Schreiben gleich im Gespräch.

  • Kurz und ruhig bleiben. Ein Satz zum Grund genügt, etwa «Ich habe eine Stelle gefunden, die mich fachlich weiterbringt.»
  • Keine Abrechnung. Kritik an Chef, Kollegen oder Firma ändert nichts mehr, bleibt aber in Erinnerung. In der Schweizer Industrie trifft man sich wieder, oft beim nächsten Lieferanten oder Kunden.
  • Nicht verhandeln lassen, wenn Sie nicht wollen. Ein Gegenangebot ist ein Kompliment, aber selten die Lösung. Entscheiden Sie vor dem Gespräch, ob Sie überhaupt zuhören möchten. Worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber Gegenangebot bei der Kündigung.
  • Übergabe ansprechen. Wer anbietet, die laufenden Arbeiten sauber zu übergeben, nimmt dem Gespräch die Spannung.

Form: schriftlich ist sicherer, auch wenn das Gesetz es nicht verlangt

Das Obligationenrecht schreibt für die Kündigung keine Form vor, ausser der Vertrag verlangt eine. Trotzdem gilt: Kündigen Sie immer schriftlich. Nur so können Sie später beweisen, dass und wann Sie gekündigt haben. Begründen müssen Sie die Kündigung nicht; verlangt das Unternehmen eine Begründung, ist sie schriftlich nachzuliefern (Art. 335 OR).

Entscheidend ist der Zugang, nicht der Poststempel

Die Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Unternehmen ankommt. Der Tag, an dem Sie den Brief einwerfen, zählt nicht. Fehlt am Monatsende ein Tag, verschiebt sich Ihr Austritt um einen ganzen Monat.

  • Persönliche Übergabe mit Bestätigung (empfohlen): Übergeben Sie das Schreiben im Gespräch und lassen Sie sich auf Ihrer Kopie Datum und Erhalt unterschreiben. Das ist der sicherste Weg.
  • Einschreiben: Wenn Sie nicht persönlich übergeben können, etwa als Grenzgänger im Homeoffice oder während einer Abwesenheit, senden Sie den Brief eingeschrieben. Planen Sie dafür einige Tage Reserve vor dem Monatsende ein und bewahren Sie die Quittung und die Sendungsverfolgung auf.
  • Annahme verweigert: Nimmt die vorgesetzte Person das Schreiben nicht an, gilt es trotzdem als zugegangen. Halten Sie die Übergabe dann mit einer Zeugin oder einem Zeugen fest.
  • Mail oder Messenger: Rechtlich nicht ausgeschlossen, wenn keine Schriftform vereinbart ist, aber schwer zu beweisen. Höchstens als Vorab-Information, der unterschriebene Brief folgt.

Was ins Kündigungsschreiben gehört

  • Ihr Name und Ihre Adresse, Name und Adresse des Unternehmens
  • die zuständige Person laut Vertrag (Vorgesetzte oder Personalabteilung)
  • Ort und Datum
  • ein klarer Betreff, zum Beispiel «Kündigung meines Arbeitsverhältnisses»
  • der eindeutige Satz, dass Sie kündigen, mit dem Austrittsdatum
  • der Zusatz «oder auf den nächstmöglichen Termin», falls Sie sich bei der Frist verrechnet haben
  • die Bitte um eine schriftliche Empfangsbestätigung
  • die Bitte um ein Arbeitszeugnis
  • ein kurzer Dank, Gruss und Ihre Unterschrift von Hand

Muster: kurzes Kündigungsschreiben

Vorname Nachname, Strasse, PLZ Ort

Firma AG, Personalabteilung, Strasse, PLZ Ort

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Frau …

Ich kündige mein Arbeitsverhältnis fristgerecht per … (Datum), oder auf den nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und stellen Sie mir per Austritt ein Vollzeugnis aus. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Übergabe meiner Aufgaben sowie den Bezug der Restferien und den Ausgleich meiner Überstunden.

Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit.

Freundliche Grüsse

Vorname Nachname (Unterschrift)

Was nicht hinein gehört

  • Gründe und Kritik: Sie müssen nichts begründen. Alles, was Sie schreiben, liegt später im Personaldossier.
  • Der Name des neuen Arbeitgebers: Geht niemanden etwas an, solange Sie kein Konkurrenzverbot haben, das Sie gemeinsam klären müssen.
  • Bedingungen: «Ich kündige, falls ich bis Ende Monat keine Lohnerhöhung erhalte» ist keine klare Kündigung. Eine Kündigung muss eindeutig sein.
  • Forderungen im Befehlston: Ferien, Überstunden und Zeugnis sprechen Sie an, aber als Bitte. Verhandelt wird im Gespräch.

Ferien, Überstunden und offene Ansprüche

  • Restferien: Den Zeitpunkt der Ferien bestimmt grundsätzlich das Unternehmen, es nimmt aber Rücksicht auf Ihre Wünsche, soweit der Betrieb das zulässt (Art. 329c OR). Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld ersetzt werden (Art. 329d OR). Ziel ist also, die Restferien in der Kündigungsfrist zu beziehen; ausbezahlt werden sie nur, wenn das nicht möglich ist. Halten Sie die Abmachung schriftlich fest.
  • Überstunden: Mit Freizeit ausgleichen kann das Unternehmen Überstunden nur mit Ihrem Einverständnis. Sonst sind sie mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel auszuzahlen, sofern der Vertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag nicht schriftlich etwas anderes regelt (Art. 321c OR). Prüfen Sie Ihren Stand im Zeiterfassungssystem früh, nicht in der letzten Woche.
  • Schlussabrechnung: Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen fällig (Art. 339 OR). Vergleichen Sie die letzte Lohnabrechnung mit Ihrem Saldo für Ferien und Überstunden.
  • Vorsicht bei Saldoklauseln: Bis einen Monat nach dem Austritt können Sie auf zwingende Ansprüche nicht verzichten (Art. 341 OR). Unterschreiben Sie eine Klausel «Alle Ansprüche sind abgegolten» trotzdem erst, wenn die Zahlen stimmen.

Arbeitszeugnis verlangen

Sie können jederzeit ein Zeugnis verlangen (Art. 330a OR). Bitten Sie schon im Kündigungsschreiben um ein Vollzeugnis per Austritt, dann liegt es am letzten Tag vor oder kommt kurz danach. Wenn Ihr Vorgesetzter in den nächsten Wochen wechselt oder eine Reorganisation ansteht, verlangen Sie sofort ein Zwischenzeugnis. Wie Sie das Zeugnis lesen und Änderungen beantragen, steht im Leitfaden zum Arbeitszeugnis.

Material zurückgeben, Daten aufräumen

Auf den letzten Tag muss jede Seite der anderen herausgeben, was sie für die Dauer des Arbeitsverhältnisses von ihr erhalten hat, ausdrücklich auch Fahrzeuge und Fahrausweise (Art. 339a OR). Typisch sind Laptop, Mobiltelefon, Badge, Schlüssel, Werkzeug, Messmittel, Arbeitskleidung, Tankkarte und Geschäftsauto. Lassen Sie sich die Rückgabe auf einer Liste quittieren. Firmendaten gehören nicht auf private Geräte oder in private Clouds; kopieren Sie nur, was wirklich Ihnen gehört, und das am besten vor der Kündigung mit dem Wissen der IT. Umgekehrt muss Ihnen das Unternehmen persönliche Sachen und Unterlagen zurückgeben.

Kündigung in der Probezeit

Auch in der Probezeit kündigen Sie am besten schriftlich und lassen sich den Empfang bestätigen. Die Frist ist kurz und läuft nicht auf ein Monatsende; die Details stehen im Ratgeber zu Probezeit und Kündigungsfristen. Wichtig: Massgebend ist auch hier der Tag, an dem die Kündigung ankommt, und dieser muss noch in der Probezeit liegen.

Früher gehen: Aufhebungsvereinbarung

Ist der neue Arbeitgeber auf einen früheren Start angewiesen, können Sie Ihr Unternehmen um einen früheren Austritt bitten. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Stimmt die Firma zu, halten Sie die Abmachung schriftlich in einer Aufhebungsvereinbarung fest: Austrittsdatum, Restferien, Überstunden, Zeugnis, Rückgabe des Materials. Verzichten Sie darin auf Ansprüche, muss das Unternehmen Ihnen im Gegenzug etwas Gleichwertiges zugestehen, sonst ist der Verzicht ungültig.

Ein Beispielsatz für die Bitte: «Mein neuer Arbeitgeber würde mich gerne bereits per … beschäftigen. Wäre es für Sie möglich, mein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen auf diesen Zeitpunkt aufzulösen? Die Übergabe meiner Projekte stelle ich bis dahin sicher.»

Tipp für Grenzgänger

Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist und Sie wissen, wer die Grenzgängerbewilligung für die neue Stelle anmeldet. Wird ein Grenzgänger arbeitslos, ist grundsätzlich das Wohnsitzland zuständig, also die Agentur für Arbeit oder das AMS. Dafür brauchen Sie das Formular PD U1, das eine Schweizer Arbeitslosenkasse ausstellt, sowie eine Arbeitgeberbescheinigung Ihres letzten Schweizer Arbeitgebers. Mehr zum Arbeiten als Grenzgänger lesen Sie im Grenzgänger-Ratgeber.

Checkliste Kündigung

  • Neuer Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben
  • Kündigungsfrist und Form in Vertrag und Gesamtarbeitsvertrag geprüft
  • Austrittsdatum ausgerechnet
  • Gespräch mit der vorgesetzten Person vereinbart
  • Schreiben unterschrieben, Kopie für mich
  • Empfang bestätigt oder Einschreibequittung aufbewahrt
  • Restferien und Überstunden schriftlich geregelt
  • Arbeitszeugnis verlangt
  • Material zurückgegeben, Rückgabe quittiert

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: drei Musterschreiben für die ordentliche Kündigung, die Kündigung in der Probezeit und die Bitte um früheren Austritt, eine Empfangsbestätigung, ein Austrittsplaner und eine Übergabe-Checkliste. Kostenlos per E-Mail.

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