Ratgeber für Kandidaten

Gegenangebot nach der Kündigung: annehmen oder gehen?

Wer kündigt, bekommt oft ein Gegenangebot: mehr Lohn, eine neue Funktion, mehr Homeoffice. Ein Gegenangebot ist weder gut noch schlecht, es ist eine neue Ausgangslage. Entscheidend ist, ob es die Gründe löst, aus denen Sie gehen wollten. Dieser Leitfaden zeigt, warum Unternehmen Gegenangebote machen, welche Chancen und Risiken darin liegen, mit welchen Fragen Sie entscheiden, wie Sie höflich ablehnen und was rechtlich gilt, wenn der neue Vertrag schon unterschrieben ist.

Von Jürgen Winkler, Fachberater Industrie & Technik · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine Entscheidungsmatrix zum Ausfüllen und Musterformulierungen für die Ablehnung eines Gegenangebots und für die Absage an den neuen Arbeitgeber. Kostenlos per E-Mail.

Warum Arbeitgeber Gegenangebote machen

Eine Kündigung trifft ein Unternehmen oft unvorbereitet. Ein Gegenangebot kann echte Wertschätzung ausdrücken, hat aber fast immer auch handfeste Gründe:

  • Wissen und Projekte: Wer eine Anlage, ein Produkt oder einen Kunden seit Jahren kennt, ist schwer zu ersetzen. Laufende Projekte geraten ins Stocken.
  • Zeit und Aufwand der Nachfolge: Ausschreibung, Gespräche, Einarbeitung kosten Monate, gerade bei gesuchten Fachkräften in Technik und Bau.
  • Team und Signalwirkung: Ein Abgang kann andere zum Nachdenken bringen. Das Unternehmen möchte Ruhe im Team.
  • Späte Einsicht: Manchmal merkt die Führung erst mit der Kündigung, dass Lohn, Aufgabe oder Entwicklung nicht mehr gestimmt haben.

Keiner dieser Gründe ist verwerflich. Für Ihre Entscheidung ist nur wichtig zu erkennen, welcher davon im Vordergrund steht.

Was für das Annehmen sprechen kann

  • Ihr Wechselgrund ist wirklich gelöst. Wollten Sie nur wegen des Lohns gehen und stimmt dieser jetzt, kann Bleiben die bessere Wahl sein.
  • Sie kennen, was Sie haben: Team, Vorgesetzte, Abläufe, Arbeitsweg. Beim neuen Arbeitgeber ist vieles noch offen, und es beginnt eine neue Probezeit.
  • Das Angebot ist konkret und schriftlich, mit Datum, Funktion und Inhalt, nicht nur ein «wir schauen dann».
  • Sie sind beim neuen Arbeitgeber noch nicht verbindlich zugesagt, es entsteht also niemandem ein Schaden.

Was dagegen sprechen kann

  • Der eigentliche Grund war nicht das Geld. Führung, Arbeitsklima, fehlende Perspektive oder fachliche Langeweile ändert eine Lohnerhöhung nicht.
  • Vorgezogene Erhöhungen: Manchmal ist die Erhöhung jetzt einfach die, die Sie in den nächsten Jahren ohnehin bekommen hätten. Fragen Sie nach, wie die künftige Lohnentwicklung aussieht.
  • Das Vertrauen hat sich verändert. Ihr Arbeitgeber weiss jetzt, dass Sie gesucht haben. Das muss kein Nachteil sein, kann aber beeinflussen, wie Sie bei der nächsten Beförderung oder bei einem Stellenabbau gesehen werden.
  • Die Gründe kommen wieder. Wer schon einmal innerlich gekündigt hat, steht nach einiger Zeit oft wieder vor der gleichen Frage.

Was Studien zeigen und was nicht

Im Internet kursieren Zahlen wie «80 Prozent der Mitarbeitenden, die ein Gegenangebot annehmen, gehen innerhalb eines Jahres doch». Für diese Zahl haben wir keine nachvollziehbare Primärquelle gefunden. Die greifbaren Umfragen zu Gegenangeboten stammen von Personaldienstleistern aus anderen Ländern und sind damit weder unabhängig noch auf die Schweiz übertragbar. Wir nennen deshalb bewusst keine Prozentzahl. Verlässlicher als jede Statistik ist die ehrliche Antwort auf die Fragen im nächsten Abschnitt.

Die Entscheidungsfragen

Nehmen Sie sich für die Entscheidung einen Tag Zeit und beantworten Sie diese Fragen schriftlich:

  1. Warum habe ich mich überhaupt beworben? Schreiben Sie die drei wichtigsten Gründe auf, bevor Sie das Gegenangebot lesen.
  2. Löst das Gegenangebot diese Gründe, oder nur einen davon?
  3. Warum kommt das Angebot erst jetzt? Hätte ich es auch ohne Kündigung bekommen?
  4. Was ist in zwei Jahren? Wo sehe ich mich beim alten, wo beim neuen Arbeitgeber?
  5. Was zählt im Gesamtpaket? Nicht nur der Bruttolohn, sondern Aufgabe, Entwicklung, Arbeitszeit, Ferien, Pensionskasse, Weiterbildung und Arbeitsweg. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland oder Österreich gehören Fahrzeit und Grenzübertritt ausdrücklich dazu.
  6. Habe ich beim neuen Arbeitgeber schon unterschrieben? Dann hat die Frage auch eine rechtliche Seite (siehe unten).

Eine Entscheidungsmatrix zum Ausfüllen finden Sie im PDF.

Wenn Sie bleiben: Kündigung zurücknehmen

Eine Kündigung wird mit dem Zugang beim Arbeitgeber wirksam. Danach können Sie sie nicht mehr einseitig zurückziehen; das Arbeitsverhältnis läuft nur weiter, wenn das Unternehmen zustimmt. Wer kündigt, nur um ein Gegenangebot auszulösen, geht deshalb ein echtes Risiko ein: Der Arbeitgeber muss nicht darauf eingehen.

Nehmen Sie ein Gegenangebot an, halten Sie zwei Dinge schriftlich fest: dass die Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben ist und das Arbeitsverhältnis unverändert weiterläuft, und was genau neu gilt (Lohn ab wann, Funktion, Aufgaben, Arbeitszeit). Arbeitsverträge und ihre Änderungen sind in der Schweiz grundsätzlich auch mündlich gültig, im Streitfall zählt aber, was Sie belegen können.

Wenn Sie gehen: das Gegenangebot höflich ablehnen

Ein Nein muss nicht kühl sein. Bewährt hat sich:

  • Erst danken, auch wenn Sie das Angebot nicht annehmen. Es zeigt, dass man Sie schätzt.
  • Klar bleiben: Begründen Sie kurz und ohne Kritik, etwa mit der neuen Aufgabe, und lassen Sie keine Verhandlungstür offen, die Sie nicht nutzen wollen.
  • Schriftlich bestätigen, nach einem persönlichen Gespräch, damit kein Missverständnis bleibt.
  • Nach vorne schauen: Bieten Sie eine saubere Übergabe an. Die Branche ist klein, man trifft sich wieder, und das Arbeitszeugnis entsteht in diesen Wochen. Wie Sie es lesen, steht im Leitfaden zum Arbeitszeugnis.

Musterformulierungen für Gespräch und E-Mail stehen im PDF.

Fairness gegenüber dem neuen Arbeitgeber

Das neue Unternehmen hat Zeit in Gespräche investiert und anderen Bewerbenden womöglich abgesagt. Wenn Sie ein Gegenangebot ernsthaft prüfen, sagen Sie das dem neuen Arbeitgeber offen und schnell, statt ihn hinzuhalten. Entscheiden Sie sich fürs Bleiben, informieren Sie ihn sofort und persönlich, am besten telefonisch und danach schriftlich. Läuft der Kontakt über einen Personalvermittler, informieren Sie auch diesen umgehend; wie die Zusammenarbeit mit Vermittlern funktioniert, steht im Leitfaden Bewerbung über einen Personalvermittler.

Am fairsten ist es, die Frage vor der Unterschrift zu klären: Wer schon ahnt, dass ein Gegenangebot kommen könnte, sollte sich vor der Zusage beim neuen Arbeitgeber über die eigene Antwort im Klaren sein.

Neuer Vertrag schon unterschrieben: was in der Schweiz gilt

Mit der Unterschrift ist der neue Arbeitsvertrag verbindlich, auch wenn die Stelle erst in einigen Monaten beginnt. Wer trotzdem bleiben möchte, hat drei Wege:

WegWas gilt
AufhebungsvereinbarungBeide Seiten heben den Vertrag einvernehmlich auf. Das ist der sauberste Weg und wird in der Fachliteratur als Idealfall empfohlen.
Kündigung vor StellenantrittZulässig, mit der Kündigungsfrist der Probezeit (gesetzlich sieben Tage, sofern der Vertrag nichts anderes regelt). Nach überwiegender Ansicht beginnt die Frist erst am vereinbarten ersten Arbeitstag; gerichtlich ist das nicht abschliessend geklärt. Für diese Tage kann noch Arbeit gegen Lohn geschuldet sein.
Stelle einfach nicht antretenDavon ist abzuraten. Wer eine Stelle ohne wichtigen Grund nicht antritt, schuldet dem Arbeitgeber eine Entschädigung von einem Viertel des Monatslohns und unter Umständen weiteren Schadenersatz (Art. 337d OR).

Wichtig: Diese Regeln setzen voraus, dass der Vertrag eine Probezeit vorsieht. Steht im Vertrag etwas anderes, oder gilt ein Gesamtarbeitsvertrag, lassen Sie sich vor dem Schritt beraten. Zu Probezeit und Fristen im Allgemeinen lesen Sie unseren Leitfaden Probezeit und Kündigungsfristen.

Checkliste

  • Meine ursprünglichen Wechselgründe aufgeschrieben
  • Gegenangebot schriftlich erhalten, mit Datum und Inhalt
  • Gesamtpaket verglichen, nicht nur den Lohn
  • Geprüft, ob ich beim neuen Arbeitgeber schon unterschrieben habe
  • Bei Bleiben: Aufhebung der Kündigung und neue Bedingungen schriftlich bestätigt
  • Bei Gehen: Gegenangebot dankend und klar abgelehnt, Übergabe angeboten
  • Neuen Arbeitgeber (und allenfalls Vermittler) sofort informiert

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine Entscheidungsmatrix zum Ausfüllen und Musterformulierungen für die Ablehnung eines Gegenangebots und für die Absage an den neuen Arbeitgeber. Kostenlos per E-Mail.

Weitere Ratgeber

Passende Stellen

Stellen für Konstrukteure (CAD) · Stellen für Automationsingenieure (SPS) · Stellen für Mechatroniker · Stellen für Weitere technische Spezialisten · Alle Stellen

Sie suchen eine neue Stelle in Industrie oder Technik?

JobAdvice vermittelt ausschliesslich Festanstellungen direkt beim Unternehmen, in der ganzen Deutschschweiz, persönlich, diskret und für Sie kostenlos.

Jetzt mit uns durchstarten Aktuelle Stellen ansehen

← Alle Ratgeber