Ratgeber für Kandidaten

Die Zusatzrente in der Schweiz: Wie funktioniert die 3. Säule (Säule 3a und 3b)?

Von Jürgen Winkler, Fachberater Industrie & Technik · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 9 Minuten

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Rechenblatt für Ihre ungefähre Steuerersparnis, ein Vergleichsraster für Konto, Wertschriften und Police, ein Fristen-Kalender und eine Vorlage für die Bezugsplanung über mehrere Konten. Kostenlos per E-Mail.

Wer in der Schweiz arbeitet, ist über die AHV und die Pensionskasse bereits zweifach abgesichert. Die 3. Säule ist das, was Sie selbst und freiwillig dazulegen, und sie ist das einzige Element der Schweizer Vorsorge, bei dem Sie Höhe, Zeitpunkt und Anlageform weitgehend selbst bestimmen. Wie AHV und Pensionskasse funktionieren, erklärt unser Altersvorsorge-Leitfaden. Hier geht es nur um die 3. Säule: wer einzahlen darf, wie viel, was das steuerlich bringt und worauf Zuzüger und Grenzgänger achten sollten.

Säule 3a und Säule 3b: der Unterschied

Säule 3a (gebundene Vorsorge)Säule 3b (freie Vorsorge)
Wer darf?nur mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommenalle
Höchstbetraggesetzlich begrenzt (siehe unten)kein Höchstbetrag
SteuerabzugEinzahlungen voll vom steuerbaren Einkommen abziehbarin der Regel kein besonderer Abzug
Verfügbarkeitgebunden bis kurz vor dem Rentenalter, Vorbezug nur aus bestimmten Gründenfrei verfügbar (je nach Produkt)
Typische Form3a-Konto, 3a-Wertschriften, 3a-PoliceSparkonto, Depot, Lebensversicherung, Wohneigentum

Kurz gesagt: Die Säule 3a ist ein steuerlich gefördertes, aber gebundenes Vorsorgesparen. Die Säule 3b ist alles übrige private Sparen fürs Alter. Dieser Ratgeber konzentriert sich deshalb auf die 3a.

Wer darf in die Säule 3a einzahlen?

Massgebend ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gehören dazu:

  • Angestellte und Selbstständige mit AHV-pflichtigem Einkommen
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten und den Schweizer Sozialversicherungen unterstehen, also typischerweise Grenzgänger
  • Taggeldbeziehende der Arbeitslosenversicherung
  • Teilinvalide Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen

Wer kein Erwerbseinkommen hat (zum Beispiel ein nicht erwerbstätiger Ehepartner), darf nicht einzahlen. Nach dem AHV-Referenzalter sind Einzahlungen noch bis zu fünf Jahre möglich, solange Sie weiter erwerbstätig sind.

Wie viel darf ich einzahlen?

Die Höchstbeträge sind zugleich die maximalen Steuerabzüge. Sie werden vom Bund festgelegt und an die AHV-Renten gekoppelt:

2025 und 2026ab 2027
Mit Pensionskasse («kleiner Beitrag», der Normalfall für Angestellte)7’258 Franken7’373 Franken
Ohne Pensionskasse («grosser Beitrag», z. B. viele Selbstständige)20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 36’864 Franken

Quellen: BSV «Die dritte Säule» (Stand Februar 2026); Mitteilung des Bundes «Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027» vom 5. Oktober 2026.

Wichtig: Die Beträge dürfen nicht aufgerundet werden, und massgebend ist das Kalenderjahr der Einzahlung. Wer im Laufe des Jahres zuzieht, klärt bei der Steuerverwaltung des Wohnkantons, wie das Zuzugsjahr behandelt wird.

Neu: fehlende Jahre nachzahlen (Einkauf in die Säule 3a)

Seit dem 1. Januar 2025 lassen sich Lücken in der Säule 3a nachträglich schliessen. Das ist neu und für Zuzüger interessant, die nicht jedes Jahr den vollen Betrag einzahlen. Die Regeln laut BSV und Bundesratsbeschluss vom 6. November 2024 (Verordnung BVV 3):

  • Nachzahlen lassen sich nur Lücken ab dem Jahr 2025. Jahre davor bleiben verloren.
  • Der erste Einkauf ist im Steuerjahr 2026 möglich, rückwirkend für 2025.
  • Rückwirkend höchstens zehn Jahre.
  • Pro Jahr ist zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ein Einkauf bis zur Höhe des kleinen Beitrags erlaubt (2026: 7’258 Franken, 2027: 7’373 Franken), auch wenn mehrere Lücken offen sind.
  • Voraussetzung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz, und zwar sowohl im Jahr, in dem Sie nachzahlen, als auch im Jahr, für das Sie nachzahlen.
  • Voraussetzung: Der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres ist vorher voll einbezahlt.
  • Einkäufe sind wie der ordentliche Beitrag voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Praktisch heisst das: Wer 2025 nichts in die 3a eingezahlt hat, kann 2026 zuerst die ordentlichen 7’258 Franken und zusätzlich bis zu 7’258 Franken für 2025 einzahlen, zusammen also bis zu 14’516 Franken, beides steuerlich abziehbar.

Für Grenzgänger und Personen, die erst kürzlich zugezogen sind, kommt es auf die Voraussetzung «AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz im Lückenjahr» an: Jahre, in denen Sie noch in Deutschland oder Österreich gearbeitet haben, zählen nicht als nachholbare Lücke. Die Details regelt das Kreisschreiben 18a der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), gültig ab 1. Januar 2026.

Konto, Wertschriften oder Police?

Die Säule 3a gibt es in drei Grundformen. Keine ist per se besser, es hängt von Ihrem Anlagehorizont, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Lebensplanung ab.

3a-Konto (Bank)3a-Wertschriften (Bank, Fonds)3a-Police (Versicherung)
ErtragZins, meist tiefabhängig von den Märkten, Chancen und Risikengarantierter Teil plus allfälliger Überschuss
Risikosehr geringKursschwankungen, Verlust möglichgering beim garantierten Teil
FlexibilitätEinzahlung jedes Jahr frei wählbar, auch 0Einzahlung frei wählbarfeste Prämie über Jahre vereinbart
Zusatzschutzkeinerkeineroft Todesfall- oder Erwerbsunfähigkeitsschutz
Vorzeitige Auflösungunproblematisch (bei zulässigem Grund)Verkaufszeitpunkt beeinflusst den WertRückkaufswert kann deutlich unter den einbezahlten Prämien liegen
KostengeringProdukt- und Depotgebühren prüfenAbschluss- und Risikokosten in der Prämie

Für Zuzüger, die nicht sicher wissen, ob sie langfristig in der Schweiz bleiben, ist die Flexibilität oft das wichtigste Kriterium: Eine Police mit fester Prämie bindet Sie über viele Jahre, ein Konto oder eine Wertschriftenlösung lässt sich jedes Jahr neu entscheiden. Lassen Sie sich Angebote immer schriftlich mit allen Kosten und dem Rückkaufswert nach einigen Jahren zeigen.

Wann kommen Sie an das Geld?

Regulär: frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter. Arbeiten Sie über das Referenzalter hinaus, können Sie den Bezug bis höchstens fünf Jahre danach aufschieben.

Vorbezug ist laut BSV nur aus diesen Gründen zulässig:

  • Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf oder Rückzahlung einer Hypothek
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (oder Wechsel in eine andersartige Selbstständigkeit)
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Bezug einer ganzen IV-Rente, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist

Beim Wegzug gibt es einen Unterschied zur Pensionskasse: Dort bleibt bei einem Wegzug in die EU oder EFTA der obligatorische Teil in der Schweiz gesperrt (siehe Altersvorsorge-Leitfaden). Für die Säule 3a besteht diese Einschränkung nicht, sie kann bei definitivem Wegzug auch nach Deutschland oder Österreich ausbezahlt werden. Bei Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz wird bei der Auszahlung eine Quellensteuer abgezogen, deren Höhe vom Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung abhängt. Ob und wie Sie diese zurückfordern können und wie die Auszahlung im neuen Wohnsitzland versteuert wird, klären Sie am besten vor dem Wegzug mit einer Steuerfachperson, die beide Länder kennt.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

  • Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Satz ein Fünftel des ordentlichen Tarifs (Art. 38 DBG). Kantone und Gemeinden haben eigene, ebenfalls reduzierte Regeln.
  • Ein 3a-Konto oder eine Police wird beim Bezug immer als Ganzes ausbezahlt und besteuert, Teilbezüge sind nicht vorgesehen.
  • Kapitalleistungen aus Säule 2 und 3a, die im gleichen Jahr ausbezahlt werden, werden für die Steuer zusammengerechnet, bei Ehepaaren auch die beider Partner.

Deshalb ist es gängige Praxis, die 3a auf mehrere Konten zu verteilen (oft drei bis fünf) und diese in verschiedenen Jahren zu beziehen. Wegen der Progression fällt die Steuer auf mehrere kleinere Bezüge in der Regel tiefer aus als auf einen grossen. Wie viel das ausmacht, hängt stark vom Wohnkanton ab.

Steuervorteil: so kommen Bewilligung B und Grenzgänger zum Abzug

Mit Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Bürgerrecht füllen Sie eine normale Steuererklärung aus und tragen die 3a-Einzahlung mit der Bescheinigung Ihres Anbieters ein.

Mit Aufenthaltsbewilligung B (quellenbesteuert) ist die 3a im Quellensteuertarif nicht berücksichtigt. Um den Abzug geltend zu machen, beantragen Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bei der Steuerverwaltung Ihres Kantons, und zwar bis 31. März des Folgejahres. Diese Frist lässt sich nicht verlängern. Wichtig: Ein gestellter Antrag ist endgültig. Sie erhalten ab dann bis zum Ende der Quellensteuerpflicht jedes Jahr eine Steuererklärung. Ob sich die NOV insgesamt lohnt, hängt von Ihren übrigen Abzügen und Einkünften ab. Mehr zur Quellensteuer beim Zuzug lesen Sie im Umzug-Leitfaden.

Als Grenzgänger dürfen Sie in die Säule 3a einzahlen, sofern Sie den Schweizer Sozialversicherungen unterstehen. Ob die Einzahlung Ihnen steuerlich etwas bringt, ist eine andere Frage:

  • In der Schweiz ist ein Abzug grundsätzlich nur über eine NOV möglich, und diese setzt bei Wohnsitz im Ausland die sogenannte Quasi-Ansässigkeit voraus: In der Regel müssen mindestens 90 % der weltweiten Bruttoeinkünfte (inklusive Ehepartner) in der Schweiz besteuert werden. Antrag ebenfalls bis 31. März des Folgejahres.
  • Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland wird das Einkommen hauptsächlich in Deutschland besteuert, die Schweiz erhebt nur eine begrenzte Quellensteuer (siehe Grenzgänger-Leitfaden). Ob und wie 3a-Beiträge in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt werden und wie die spätere Auszahlung in Deutschland besteuert wird, ist eine Frage des deutschen Steuerrechts und des Einzelfalls. Klären Sie das vor dem Abschluss mit einem Steuerberater, der Grenzgänger betreut.

Rechenbeispiel: was bringt der Abzug?

Die Steuerersparnis entspricht ungefähr dem eingezahlten Betrag mal Ihrem Grenzsteuersatz (Bund, Kanton und Gemeinde zusammen auf den letzten verdienten Franken). Dieser hängt von Einkommen, Wohnort, Zivilstand und Konfession ab. Warum der Wohnort dabei so viel ausmacht, zeigt der Steuer-Ratgeber.

Annahmen: Angestellte Person mit Pensionskasse, Wohnsitz Schweiz, ordentlich besteuert (oder per NOV), Einzahlung des Maximums 2026 von 7’258 Franken. Die Grenzsteuersätze sind frei gewählte Beispielwerte, keine Aussage zu Ihrem Kanton.

Angenommener GrenzsteuersatzUngefähre Steuerersparnis pro Jahr
20 %rund 1’450 Franken
25 %rund 1’815 Franken
30 %rund 2’180 Franken

Dem steht gegenüber, dass das Geld bis zum Bezug gebunden ist und die Auszahlung später, wenn auch reduziert, besteuert wird. Ihren persönlichen Grenzsteuersatz zeigt der Steuerrechner Ihres Kantons oder der ESTV. Ein Rechenblatt zum Ausfüllen finden Sie im PDF.

Typische Fehler

  • Einzahlung nach dem 31. Dezember: Massgebend ist das Kalenderjahr. Was erst im Januar eintrifft, zählt fürs neue Jahr.
  • NOV-Frist verpasst: Mit Bewilligung B ohne Antrag bis 31. März geht der Abzug für das Vorjahr verloren.
  • Alles auf einem Konto: erschwert später die gestaffelte Auszahlung.
  • Police abgeschlossen, ohne Bleibeperspektive zu prüfen: Eine vorzeitige Auflösung kann teuer werden.
  • Lückenjahr nicht genutzt: Eine Lücke lässt sich nur einmal schliessen, und nur, wenn der laufende Jahresbeitrag vorher voll bezahlt ist.
  • Wegzug ohne Steuerklärung: Quellensteuer und Besteuerung im neuen Land nicht vorab geklärt.

Checkliste

  • AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz vorhanden (Voraussetzung für die 3a)
  • Geklärt, ob Sie eine Pensionskasse haben (kleiner oder grosser Beitrag)
  • Form gewählt: Konto, Wertschriften oder Police, mit Blick auf Ihre Bleibeperspektive
  • Gegebenenfalls mehrere 3a-Konten für eine spätere Staffelung eröffnet
  • Einzahlung rechtzeitig vor Jahresende überwiesen
  • Bei Bewilligung B: NOV bis 31. März des Folgejahres beantragt
  • Als Grenzgänger: steuerliche Wirkung in Deutschland bzw. Österreich mit Steuerberater geklärt
  • Ab 2026: offene Lücken ab 2025 geprüft und gegebenenfalls nachgezahlt
  • 3a-Bescheinigungen jedes Jahr aufbewahrt

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Rechenblatt für Ihre ungefähre Steuerersparnis, ein Vergleichsraster für Konto, Wertschriften und Police, ein Fristen-Kalender und eine Vorlage für die Bezugsplanung über mehrere Konten. Kostenlos per E-Mail.

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