Ratgeber für Kandidaten

Altersvorsorge Schweiz (Rentensystem): die 3 Säulen einfach erklärt für Deutsche und Österreicher

Von Jürgen Winkler, Fachberater Industrie & Technik · Stand September 2026 · Lesezeit 9 Minuten

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Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz wechselt, kennt die gesetzliche Rentenversicherung als Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren direkt die laufenden Renten. Die Schweiz kennt dieses Prinzip auch – aber nur für einen Teil der Altersvorsorge. Wer hier arbeitet, baut daneben zusätzlich ein eigenes Kapital auf, das ihm ganz persönlich gehört. Dieser Leitfaden erklärt das Drei-Säulen-Prinzip und zeigt, was für Sie als Zuzügerin oder Zuzüger konkret wichtig ist. Wie der Umzug selbst abläuft – Bewilligung, Anmeldung, Krankenkasse, Wohnung – lesen Sie in unserem Umzug-Leitfaden.

Das Prinzip: drei Säulen statt nur einer Rentenkasse

  • 1. Säule – AHV: staatliche Grundrente, Umlageverfahren, für alle gleich, unabhängig vom Vermögen
  • 2. Säule – Pensionskasse (BVG): berufliche Vorsorge über den Arbeitgeber, Kapitaldeckung – jede Person spart ihr eigenes Alterskapital an
  • 3. Säule – private Vorsorge: freiwillig, mit Steuervorteil, ebenfalls Kapitaldeckung

Der wesentliche Unterschied zu Deutschland und Österreich liegt in der 2. Säule: Während die betriebliche Altersvorsorge dort freiwillig oder tarifvertraglich geregelt ist, ist die Pensionskasse in der Schweiz für die meisten Angestellten gesetzliche Pflicht – und das dort angesparte Geld gehört tatsächlich Ihnen persönlich, nicht einem Umlagetopf.

1. Säule: die AHV

  • Umlageverfahren, wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland oder Österreich: Ihr Beitrag finanziert die heutigen Renten, nicht Ihre eigene spätere Rente direkt.
  • Beitrag: 8,7 % des Bruttolohns für die AHV, je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen (4,35 % / 4,35 %). Zusammen mit der Invalidenversicherung (IV, 1,4 %) und der Erwerbsersatzordnung (EO, 0,5 %) ergibt das 10,6 % Gesamtbeitrag, je 5,3 % für Sie und den Arbeitgeber.
  • Wichtiger Unterschied zu Deutschland: Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Der AHV-Beitrag wird auf dem gesamten Lohn erhoben, egal wie hoch er ist – anders als bei der deutschen Rentenversicherung.
  • Rentenhöhe: Für die volle Rente braucht es 44 Beitragsjahre. Die Rente liegt dann zwischen rund 1’260 und 2’520 Franken im Monat für Alleinstehende (2026), je nach durchschnittlichem Einkommen über das Erwerbsleben. Das reicht allein selten zum Leben – deshalb die 2. Säule.
  • Beitragsjahre aus dem Ausland zählen nicht automatisch mit, können aber über das Sozialversicherungsabkommen mit der EU bei der Rentenberechnung in beiden Ländern berücksichtigt werden.

2. Säule: die Pensionskasse (BVG) – der grösste Unterschied

Das ist der Teil, der viele Zuzüger überrascht: Ab einem Jahreslohn von 22’680 Franken (2026) sind Sie obligatorisch bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers versichert. Ein Teil Ihres Lohns geht monatlich auf ein persönliches Alterskonto, das Ihnen gehört – kein Umlageprinzip, sondern echtes, individuelles Kapital.

  • Koordinationsabzug: 26’460 Franken werden vom Lohn abgezogen, bevor der „koordinierte Lohn“ berechnet wird (der Teil, der über die AHV hinaus versichert wird). Der koordinierte Lohn liegt zwischen mindestens 3’780 und höchstens 64’260 Franken.
  • Altersgutschriften: Der Sparbeitrag steigt mit dem Alter – 7 % des koordinierten Lohns zwischen 25 und 34 Jahren, 10 % zwischen 35 und 44, 15 % zwischen 45 und 54, 18 % zwischen 55 und 65. Auch das trägt je zur Hälfte der Arbeitgeber.
  • Bei Pensionierung wird das angesparte Kapital mit einem Umwandlungssatz (aktuell 6,8 % im Obligatorium) in eine monatliche Rente umgerechnet, oder ganz bzw. teilweise als Kapital ausbezahlt.
  • Bei einem Stellenwechsel wandert das Guthaben automatisch zur neuen Pensionskasse (Freizügigkeitsleistung). Zwischen zwei Stellen landet es auf einem Freizügigkeitskonto.

3. Säule: freiwillig sparen mit Steuervorteil

Die dritte Säule ist rein privat und freiwillig – aber steuerlich attraktiv, weil die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

  • Säule 3a (gebunden): 2026 dürfen Angestellte bis zu 7’258 Franken pro Jahr einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 36’288 Franken. Das Geld ist bis kurz vor der Pensionierung gebunden (Ausnahmen: Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung).
  • Säule 3b (frei): normales Sparen oder Anlegen, ohne Bindung, mit geringeren Steuervorteilen.

Wie die 3. Säule im Detail funktioniert, inklusive Nachzahlung fehlender Jahre und Bezug, lesen Sie im Ratgeber zur Säule 3a.

Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ich später wieder wegziehe?

Das ist für viele Zuzüger die wichtigste Frage – und hier unterscheidet sich die Regel je nach Zielland:

Wegzug nachObligatorischer TeilÜberobligatorischer Teil
EU / EFTA (z. B. zurück nach Deutschland oder Österreich)Keine Barauszahlung möglich, bleibt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz bis zur PensionierungBar auszahlbar
Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA)Bar auszahlbarBar auszahlbar

Grund: Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU soll verhindern, dass Personen ihre Altersvorsorge auszahlen lassen und dann ohne Absicherung dastehen. Bleibt das Geld auf dem Sperrkonto, wächst es weiter und wird bei Erreichen des Rentenalters ausbezahlt oder als Rente bezogen – auch wenn Sie dann längst nicht mehr in der Schweiz leben.

Für Deutsche und Österreicher auf einen Blick: was ist wirklich anders?

  • Kein Beitragsmaximum bei der AHV – anders als bei der Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland/Österreich, dafür auch keine Höchstrente, die mit dem Lohn mitwächst.
  • Die 2. Säule ist Pflicht und individuell – kein Umlagetopf, sondern Ihr eigenes Kapital, das Sie bei einem Stellenwechsel mitnehmen.
  • Drei getrennte Ausweise/Konten statt einer zentralen Rentenversicherung: AHV-Ausweis, Pensionskassen-Ausweis (jährlich vom Arbeitgeber), ggf. Säule-3a-Konto.

Checkliste für den Start

  • AHV-Ausweis beantragt (läuft meist automatisch über die Anmeldung bei der Gemeinde)
  • Pensionskassen-Ausweis vom Arbeitgeber erhalten und aufbewahrt
  • Bei einer bestehenden Pensionskasse aus einer vorherigen Schweizer Stelle: Freizügigkeitsguthaben zur neuen Kasse überwiesen
  • Geprüft, ob eine Säule 3a sich für Sie lohnt (Steuervorteil gegen Kapitalbindung)
  • Bei Beitragsjahren aus Deutschland/Österreich: Unterlagen für eine spätere Zusammenrechnung aufbewahrt

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