Ratgeber für Kandidaten
Feiertage und Arbeitstage: die Schweiz im Vergleich mit Liechtenstein, Deutschland und Österreich
Leitfaden als PDF
Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Feiertagskalender 2027 für die wichtigsten Deutschschweizer Kantone und die Nachbarregionen, ein Rechenblatt für Ihre eigene Jahresarbeitszeit und eine Checkliste fürs Vertragsgespräch zu Ferien, Brückentagen und Betriebsferien. Kostenlos per E-Mail.
Wer aus Baden-Württemberg, Bayern oder Vorarlberg in die Schweiz wechselt, stellt schnell fest: Der Feiertagskalender sieht anders aus. Es gibt weniger gesetzliche Feiertage, sie unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, und bei den Ferien fängt das Gesetz tiefer an, als viele erwarten. Dieser Leitfaden zeigt, welche Regeln gelten, wie viele Arbeitstage am Ende im Jahr übrig bleiben und worauf Sie im Vertragsgespräch achten sollten.
Schweiz: nur ein Feiertag gilt landesweit
Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der 1. August (Bundesfeiertag). Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und muss bezahlt werden, auch im Stundenlohn (Art. 110 Abs. 3 Bundesverfassung).
Alle übrigen Feiertage regeln die Kantone. Nach Art. 20a Arbeitsgesetz dürfen sie höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und diese sogar je nach Region unterschiedlich festlegen. An diesen Tagen gilt für Betriebe, die dem Arbeitsgesetz unterstehen, grundsätzlich ein Arbeitsverbot wie am Sonntag. Ob ein Kanton eher katholisch oder reformiert geprägt ist, sieht man direkt am Kalender: Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen gibt es vor allem in der Zentralschweiz und in katholischen Regionen, Berchtoldstag, Ostermontag und Pfingstmontag eher in reformiert geprägten Kantonen.
Die wichtigsten Industrie-Kantone der Deutschschweiz
| Kanton | Den Sonntagen gleichgestellte Feiertage (zusätzlich zum 1. August) |
|---|---|
| Zürich | Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachten, Stephanstag |
| Bern | Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachten, Stephanstag |
| Luzern | Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten, Stephanstag |
| Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen | Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachten, Stephanstag |
| St. Gallen | Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Allerheiligen, Weihnachten, Stephanstag |
| Thurgau | Neujahr, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Weihnachten, Stephanstag |
| Aargau | je nach Bezirk verschieden: z. B. Aarau, Brugg, Lenzburg, Zofingen mit Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag; Bremgarten, Muri, Laufenburg mit Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen |
Quelle: SECO, Verzeichnis der den Sonntagen gleichgestellten kantonalen Feiertage (Stand 12.12.2024).
Alle genannten Kantone schöpfen also die acht möglichen Tage aus, zusammen mit dem 1. August sind es neun gesetzliche Feiertage. Viele Betriebe geben zusätzlich Tage frei, etwa den Berchtoldstag in Zürich oder den Nachmittag des 24. und 31. Dezembers. Das ist dann eine Leistung des Arbeitgebers oder des Gesamtarbeitsvertrags, kein gesetzlicher Anspruch.
Brauchtum ist kein Feiertag
Sechseläuten und Knabenschiessen in Zürich oder die Fasnachtsnachmittage in Basel sind bekannte lokale Anlässe, aber keine gesetzlichen Feiertage. Ob Sie frei bekommen und ob dieser Halbtag bezahlt ist, hängt allein von Ihrem Vertrag, dem Personalreglement oder dem GAV ab. Der Kanton Zürich und der Kanton Basel-Stadt weisen ausdrücklich darauf hin.
Feiertage im Stundenlohn
Im Monatslohn ist die Frage einfach: Der Lohn läuft weiter, ein Feiertag führt zu keinem Abzug. Im Stundenlohn schreibt das Gesetz eine Bezahlung nur für den 1. August vor. Für die kantonalen Feiertage braucht es eine Regelung im Arbeitsvertrag oder im GAV. Der GAV der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM) zum Beispiel verlangt mindestens neun bezahlte Feiertage, auch für Mitarbeitende im Stundenlohn, sofern der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt. Wird die Feiertagsentschädigung als Prozentzuschlag auf den Stundenlohn ausbezahlt, sollte sie auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Ferien und Wochenarbeitszeit in der Schweiz
- Gesetzliches Minimum: vier Wochen Ferien pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (Art. 329a OR). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage.
- Praxis in der Industrie: Der MEM-GAV sieht 25 Ferientage ab dem 20. Altersjahr vor, 27 ab 40 und 30 ab 50 Jahren. Fünf Wochen sind in Industrie und Technik weit verbreitet, aber kein Gesetz.
- Feiertage in den Ferien zählen nicht als Ferientage.
- Wochenarbeitszeit: Der MEM-GAV rechnet mit 40 Stunden pro Woche. Über alle Branchen lag die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten laut Bundesamt für Statistik zuletzt bei rund 41¾ Stunden. Betriebe ohne GAV vereinbaren die Wochenarbeitszeit frei, häufig zwischen 40 und 42 Stunden.
- Gesetzliche Höchstarbeitszeit: 45 Stunden pro Woche für Industrie, Büro- und technisches Personal, 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden (Art. 9 Arbeitsgesetz).
Liechtenstein: mehr Feiertage, gleiche Ferienregel
Das liechtensteinische Arbeitsgesetz zählt in Art. 18 Abs. 2 13 gesetzliche Feiertage auf, die den Sonntagen gleichgestellt sind: Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (Staatsfeiertag, 15. August), Mariä Geburt (8. September), Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und Stephanstag.
Nicht gesetzlich sind dagegen Karfreitag, Maria Lichtmess, Josefstag, Heiligabend und Silvester. Wer an diesen Tagen frei hat, gleicht die Zeit laut Wirtschaftskammer Liechtenstein mit Arbeitsstunden oder Ferien aus. Beim Ferienanspruch gilt wie in der Schweiz ein Minimum von vier Wochen, bis 20 Jahre fünf Wochen (§ 1173a Art. 30 ABGB). Die Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Industrie, Büro- und technisches Personal, 48 Stunden für alle übrigen.
Deutschland: Bundes- und Landesfeiertage
Feiertagsrecht ist in Deutschland Sache der Länder. Neun Feiertage gibt es überall: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), 1. und 2. Weihnachtstag. Für die Grenzregion zur Schweiz sind zwei Länder besonders wichtig:
- Baden-Württemberg: 12 Feiertage. Zusätzlich Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen.
- Bayern: 13 Feiertage. Zusätzlich Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen sowie Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung. In Augsburg kommt das Friedensfest am 8. August dazu.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Nach fast allen Tarifverträgen der IG Metall sind es 30 Arbeitstage. In der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie gilt tariflich die 35-Stunden-Woche. In Betrieben ohne Tarifbindung wird die Wochenarbeitszeit frei vereinbart und liegt oft höher; gesetzlich sind bis zu 8 Stunden pro Werktag erlaubt (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
Österreich: 13 Feiertage und fünf Wochen Urlaub
Österreich regelt die Feiertage bundesweit im Arbeitsruhegesetz (§ 7). Es sind 13 Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Nationalfeiertag (26. Oktober), Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Christtag und Stephanstag. Der Karfreitag ist seit 2019 kein Feiertag mehr. Stattdessen dürfen Arbeitnehmende einmal pro Urlaubsjahr einen Urlaubstag selbst festlegen (persönlicher Feiertag, § 7a), der aber vom normalen Urlaub abgeht. Für Vorarlberg gelten dieselben 13 Tage wie im übrigen Land.
Beim Urlaub ist Österreich am grosszügigsten: 30 Werktage, also fünf Wochen, nach 25 Dienstjahren 36 Werktage oder sechs Wochen (§ 2 Urlaubsgesetz). Die gesetzliche Normalarbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Woche (§ 3 Arbeitszeitgesetz), viele Kollektivverträge sehen 38,5 Stunden vor.
Vergleich: Wie viele Arbeitstage bleiben 2027?
Das Jahr 2027 hat 261 Tage von Montag bis Freitag. Davon gehen die Feiertage ab, die auf einen Werktag fallen, und die Ferien. 2027 ist ein Jahr mit vielen Feiertagen am Wochenende: Der 1. August und der Stephanstag fallen auf einen Sonntag, der 1. Mai und der Weihnachtstag auf einen Samstag.
Annahmen: 5-Tage-Woche, Vollzeit, Ferien wie in der Industrie üblich (Schweiz und Liechtenstein 25 Tage, Baden-Württemberg 30 Tage nach Tarif, Vorarlberg 25 Tage nach Gesetz), zuerst einheitlich 40 Stunden pro Woche, damit nur Feiertage und Ferien den Unterschied machen.
| Kanton Zürich | Baden-Württemberg | Vorarlberg | Liechtenstein | |
|---|---|---|---|---|
| Gesetzliche Feiertage | 9 | 12 | 13 | 13 |
| davon 2027 an einem Werktag | 5 | 8 | 9 | 9 |
| Gesetzliches Ferienminimum | 20 Tage | 20 Tage | 25 Tage | 20 Tage |
| Ferien im Beispiel | 25 Tage | 30 Tage | 25 Tage | 25 Tage |
| Arbeitstage 2027 | 231 | 223 | 227 | 227 |
| Jahresstunden bei 40 h | 1’848 | 1’784 | 1’816 | 1’816 |
| Übliche Wochenstunden (Beispiel) | 40 (MEM-GAV) bis 42 | 35 (Tarif Metall) | 38,5 (Kollektivvertrag) | – |
| Jahresstunden mit üblicher Wochenzeit | 1’848 bis 1’940 | 1’561 | rund 1’748 | – |
Was die Rechnung zeigt:
- Bei gleicher Wochenarbeitszeit ist der Unterschied überschaubar: In Zürich arbeiten Sie 2027 rund acht Tage mehr als in Baden-Württemberg, vier mehr als in Vorarlberg.
- Der grosse Unterschied steckt in der Wochenarbeitszeit. Wer von einem tarifgebundenen 35-Stunden-Betrieb in einen Schweizer Betrieb mit 42 Stunden wechselt, arbeitet im Jahr rund 380 Stunden mehr. Das sollten Sie beim Lohnvergleich immer mitrechnen und den Lohn auf die Stunde umrechnen.
- Jedes Jahr ist anders. Im Kanton Zürich fallen 2026 sieben gesetzliche Feiertage auf einen Werktag, 2027 nur fünf, 2028 acht. In Baden-Württemberg sind es 9, 8 und 11.
Grenzgänger: es zählt der Kalender am Arbeitsort
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger gilt für Sie der Feiertagskalender des Kantons, in dem Ihr Betrieb liegt, nicht der Ihres Wohnorts. Das hat praktische Folgen:
- Feiertag zuhause, Arbeitstag in der Schweiz: Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen und der 3. Oktober sind in Baden-Württemberg frei, in Zürich normale Arbeitstage. Kita und Schule sind geschlossen, Sie müssen arbeiten.
- Feiertag in der Schweiz, Arbeitstag zuhause: Am 1. August und am Stephanstag haben Sie frei, Ihr Partner oder Ihre Partnerin in Deutschland vielleicht nicht.
- Schulferien liegen in den Schweizer Kantonen und den Nachbarländern zu unterschiedlichen Zeiten. Wer schulpflichtige Kinder hat, plant die Ferien nach dem Kalender am Wohnort und braucht dafür Spielraum beim Arbeitgeber.
Wie sich Grenzgängerinnen und Grenzgänger sonst organisieren, lesen Sie im Grenzgänger-Leitfaden. Ob einzelne Homeoffice-Tage solche Lücken überbrücken können, klärt der Beitrag zum Homeoffice in der Schweiz.
Typische Fehler
- Feiertage aus dem Heimatland einplanen: Fronleichnam oder Allerheiligen sind in Zürich, Bern oder Basel normale Arbeitstage.
- Brauchtum für einen Feiertag halten: Sechseläuten, Knabenschiessen oder Fasnacht geben nur frei, wenn der Vertrag es vorsieht.
- Brückentage voraussetzen: Schliesst der Betrieb am Freitag nach Auffahrt, kann der Arbeitgeber dafür Ferien anrechnen oder die Zeit vor- oder nachholen lassen. Fragen Sie nach Betriebsferien und Brückentagen, bevor Sie Ferien buchen.
- Nur die Ferientage vergleichen: 30 Tage Urlaub bei 35 Stunden sind etwas anderes als 25 Tage Ferien bei 42 Stunden.
- Stundenlohn ohne Feiertagsregel unterschreiben: Ohne Vertrags- oder GAV-Klausel ist ausser dem 1. August kein Feiertag bezahlt.
Vergleichen Sie Stellen immer über die Jahresarbeitszeit, nicht über die Zahl der Feiertage. Erst so wird ein Lohnangebot wirklich vergleichbar.
Checkliste vor Vertragsunterschrift
- Feiertage des Kantons am Arbeitsort nachgeschaut (bei Aargau: Bezirk prüfen)
- Geklärt, welche zusätzlichen freien Tage oder Halbtage der Betrieb gewährt (z. B. Berchtoldstag, 24. und 31. Dezember)
- Ferienanspruch schriftlich festgehalten, inkl. Erhöhung mit dem Alter
- Wochenarbeitszeit und Jahresarbeitszeit erfragt und den Lohn auf die Stunde umgerechnet
- Nach Betriebsferien und Brückentagen gefragt und ob dafür Ferientage angerechnet werden
- Im Stundenlohn: Feiertagsentschädigung im Vertrag geregelt
- Als Grenzgänger: Feiertage und Schulferien am Wohnort mit dem Kalender am Arbeitsort abgeglichen
- Probezeit beachtet: Ferien in der Probezeit vorher absprechen, mehr dazu im Leitfaden Probezeit und Kündigungsfrist
Leitfaden als PDF
Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Feiertagskalender 2027 für die wichtigsten Deutschschweizer Kantone und die Nachbarregionen, ein Rechenblatt für Ihre eigene Jahresarbeitszeit und eine Checkliste fürs Vertragsgespräch zu Ferien, Brückentagen und Betriebsferien. Kostenlos per E-Mail.
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