Ratgeber für Kandidaten
Steuern in der Schweiz: Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer – und warum sich ein Blick auf die Gemeinde lohnt
Leitfaden als PDF
Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Vergleichsblatt für bis zu drei Wunschgemeinden (Steuern, Miete und Pendelweg pro Monat), eine Checkliste für den Steuerrechner der ESTV und eine Übersicht der wichtigsten Abzüge bei der direkten Bundessteuer 2026. Kostenlos per E-Mail.
In Deutschland und Österreich bestimmt im Wesentlichen ein bundesweiter Tarif, wie viel Einkommensteuer Sie zahlen. In der Schweiz ist das anders: Neben dem Bund erheben auch die 26 Kantone und die Gemeinden eigene Einkommenssteuern. Wo Sie wohnen, beeinflusst deshalb direkt, was Ihnen vom Lohn bleibt – und zwar nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern oft schon zwischen zwei Nachbargemeinden. Dieser Leitfaden erklärt, wie sich die Steuer zusammensetzt, wie Sie Gemeinden selbst vergleichen und worauf Sie dabei achten sollten. Die Grundlagen zu Quellensteuer, Anmeldung und Krankenkasse finden Sie in unserem Umzug-Leitfaden.
Drei Ebenen: Bund, Kanton, Gemeinde
Die Einkommenssteuer in der Schweiz besteht aus drei Teilen, die Sie auf einer gemeinsamen Steuerrechnung oder in mehreren Raten bezahlen:
- Direkte Bundessteuer: schweizweit gleich, egal in welchem Kanton Sie wohnen. Sie wird von den Kantonen erhoben und zum grössten Teil an den Bund weitergeleitet.
- Kantonssteuer (auch Staatssteuer genannt): jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz, eigene Tarife und eigene Abzüge.
- Gemeindesteuer: jede Gemeinde legt jährlich fest, wie viel sie zusätzlich zur Kantonssteuer erhebt.
Dazu kommt in den meisten Kantonen die Kirchensteuer, sofern Sie Mitglied einer anerkannten Landeskirche sind, und die Vermögenssteuer, die nur Kantone und Gemeinden erheben, nicht der Bund.
Die direkte Bundessteuer
Die Bundessteuer ist progressiv und für die ganze Schweiz einheitlich. Für das Steuerjahr 2026 gilt laut ESTV:
- Alleinstehende zahlen bis zu einem steuerbaren Einkommen von 15’200 Franken keine Bundessteuer, Verheiratete bis 29’700 Franken.
- Der Höchstsatz beträgt 11,5 Prozent und wird erst bei sehr hohen Einkommen erreicht (bei Alleinstehenden ab 794’000 Franken steuerbarem Einkommen).
- Die Tarife und Abzüge werden jährlich an die Teuerung angepasst (Ausgleich der kalten Progression).
Für die Wahl des Wohnorts spielt die Bundessteuer deshalb keine Rolle – sie ist überall gleich. Die Unterschiede entstehen bei Kanton und Gemeinde.
Kantons- und Gemeindesteuer: einfache Steuer mal Steuerfuss
In den meisten Deutschschweizer Kantonen funktioniert die Berechnung nach einem zweistufigen Prinzip, das für Zuzüger zunächst ungewohnt ist:
- Die einfache Steuer: Aus Ihrem steuerbaren Einkommen ergibt sich nach dem kantonalen Tarif ein Grundbetrag, die sogenannte einfache Steuer (im Kanton Zürich «einfache Staatssteuer»). Dieser Tarif gilt im ganzen Kanton.
- Der Steuerfuss: Dieser Grundbetrag wird mit Prozentsätzen multipliziert – einmal mit dem kantonalen Steuerfuss und einmal mit dem Gemeindesteuerfuss. Beide legen die Parlamente bzw. die Gemeindeversammlungen jedes Jahr neu fest.
Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: Der Kantonsrat hat den Staatssteuerfuss für 2026 und 2027 auf 95 Prozent gesenkt (2024 und 2025: 98 Prozent). Dazu kommt der Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde. Wohnen Sie in einer Gemeinde mit 100 Prozent, zahlen Sie also insgesamt das 1,95-Fache der einfachen Steuer an Kanton und Gemeinde – plus die Bundessteuer.
Die Kirchensteuer wird nach demselben Prinzip berechnet: Die Kirchgemeinde legt einen eigenen Steuerfuss fest, der zusätzlich auf die einfache Steuer angewendet wird. Im Kanton Zürich lag er 2026 je nach Kirchgemeinde zwischen 6 und 17 Prozent. Wer keiner Landeskirche angehört, zahlt ihn nicht.
Nicht jeder Kanton arbeitet genau so – einige rechnen mit Steuereinheiten oder anderen Begriffen. Das Prinzip bleibt aber gleich: Der Kanton bestimmt den Tarif, die Gemeinde ihren Anteil daran.
Warum die Gemeinde zählt: ein Beispiel aus dem Kanton Zürich
Weil die einfache Steuer im ganzen Kanton gleich ist, entscheidet bei gleichem Einkommen allein der Gemeindesteuerfuss über den Unterschied innerhalb des Kantons. Und der fällt deutlich aus. Die Gemeindesteuerfüsse 2026 im Kanton Zürich (ohne Kirchensteuer, laut Statistischem Amt des Kantons Zürich):
| Gemeinde | Gemeindesteuerfuss 2026 | Zusammen mit Staatssteuerfuss 95 % |
|---|---|---|
| Zumikon (tiefster Wert) | 71 % | 166 % |
| Kilchberg | 72 % | 167 % |
| Stadt Zürich | 119 % | 214 % |
| Winterthur | 125 % | 220 % |
| Bachs und Maschwanden (höchster Wert) | 128 % | 223 % |
Was das bedeutet, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Angenommen, Ihre einfache Staatssteuer beträgt 5’000 Franken:
- in Zumikon: 5’000 × 166 % = 8’300 Franken Kantons- und Gemeindesteuer
- in Bachs oder Maschwanden: 5’000 × 223 % = 11’150 Franken Kantons- und Gemeindesteuer
Bei identischem Einkommen und identischen Abzügen zahlen Sie in der teuersten Zürcher Gemeinde also rund ein Drittel mehr Kantons- und Gemeindesteuer als in der günstigsten. Die Bundessteuer kommt in beiden Fällen gleich hoch dazu. Von den 160 Zürcher Gemeinden lagen 2026 zwölf bei 80 Prozent oder darunter und 16 bei 120 Prozent oder darüber.
Zwischen den Kantonen sind die Unterschiede noch grösser, weil sich dort auch Tarife und Abzüge unterscheiden. Ein Vergleich nur über den Steuerfuss funktioniert deshalb nur innerhalb desselben Kantons. Für Vergleiche über die Kantonsgrenze hinweg brauchen Sie einen Steuerrechner.
So vergleichen Sie selbst: der Steuerrechner der ESTV
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bietet einen kostenlosen, offiziellen Steuerrechner an: swisstaxcalculator.estv.admin.ch. Damit berechnen Sie die Einkommens- und Vermögenssteuer für jede Gemeinde der Schweiz und können mehrere Gemeinden nebeneinanderstellen. Zusätzlich haben viele Kantone eigene Rechner auf der Webseite ihres Steueramts.
So gehen Sie vor:
- Geben Sie Ihre persönliche Situation ein: Zivilstand, Kinder, Konfession, Bruttolohn bzw. Nettolohn gemäss Rechner.
- Rechnen Sie dieselben Angaben für zwei bis drei Wunschgemeinden durch, möglichst im gleichen Pendelradius zu Ihrer neuen Stelle.
- Vergleichen Sie das Ergebnis pro Jahr und rechnen Sie es auf den Monat herunter – so wird es mit Miete und Pendelkosten vergleichbar.
- Beachten Sie: Die Ergebnisse sind Schätzungen. Verbindlich ist nur die Steuerrechnung des Kantons.
Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung?
Mit einer Aufenthaltsbewilligung B zieht Ihr Arbeitgeber die Steuer in der Regel als Quellensteuer direkt vom Lohn ab. Der Quellensteuertarif gilt in der Regel einheitlich für den ganzen Kanton, der Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde spielt dabei also kaum eine Rolle. Ab einem Bruttolohn von 120’000 Franken pro Jahr werden Quellensteuerpflichtige obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt, darunter ist ein Antrag möglich, in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres. Wann sich das lohnt und wie es abläuft, erklärt der Umzug-Leitfaden. Spätestens mit der Niederlassungsbewilligung C werden Sie ordentlich veranlagt, dann zählt der Steuerfuss Ihrer Gemeinde voll.
Wohnen Sie weiterhin in Deutschland oder Österreich und pendeln in die Schweiz, gelten für Sie ganz andere Regeln. Diese finden Sie im Grenzgänger-Leitfaden.
Wichtig: der Stichtag 31. Dezember
Bei einem Umzug von einem Kanton in einen anderen besteuert in der Regel derjenige Kanton das ganze Jahr, in dem Sie am 31. Dezember wohnen. Der Wegzugskanton erhält für dieses Jahr nichts mehr. Wer also zum Jahresende in einen günstigeren Kanton zieht, profitiert schon für das laufende Jahr – umgekehrt gilt das auch. Beim Zuzug aus dem Ausland beginnt die Steuerpflicht dagegen mit dem Zuzugsdatum. Wie ein Umzug innerhalb desselben Kantons zwischen den Gemeinden aufgeteilt wird, regelt jeder Kanton selbst.
Die Kehrseite: tiefe Steuern haben ihren Preis
Eine tiefe Steuerbelastung ist nur die halbe Rechnung:
- Mieten und Bodenpreise: Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen sind gefragt, die Wohnkosten dort oft entsprechend höher. Die Steuerersparnis kann durch eine höhere Miete schnell aufgebraucht sein.
- Pendelweg: Eine günstige Gemeinde weit weg vom Arbeitsort kostet Zeit und Geld. Bei der Bundessteuer können Sie 2026 höchstens 3’300 Franken Fahrkosten abziehen, die Kantone haben eigene, teils andere Grenzen.
- Gebühren und Infrastruktur: Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren, Kinderbetreuung, Schulen und ÖV-Anbindung unterscheiden sich ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde.
- Steuerfüsse ändern sich: Gemeinden passen ihren Steuerfuss jedes Jahr an. Der heutige Wert ist keine Garantie für die nächsten Jahre.
Welche Regionen der Deutschschweiz sich als Wohnort anbieten, zeigt der Regionen-Überblick. Wie Sie mit der Säule 3a Steuern sparen, erklärt der Ratgeber zur Säule 3a.
Sinnvoll ist deshalb ein Gesamtvergleich: Steuern plus Miete plus Pendelkosten pro Monat. Das Vergleichsblatt im PDF führt Sie durch diese Rechnung.
Typische Fehler
- Steuerfüsse von Gemeinden in verschiedenen Kantonen direkt vergleichen – das ergibt kein aussagekräftiges Bild.
- Die Steuerbelastung erst nach dem Mietvertrag anschauen.
- Nur auf den Steuerfuss schauen und Miete und Pendelweg vergessen.
- Bei der Quellensteuer die Frist für den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung verpassen.
- Die Kirchensteuer im Steuerrechner falsch einstellen und mit zu tiefen oder zu hohen Werten planen.
- Konten und Vermögen im Heimatland in der Steuererklärung vergessen – sie müssen in der Schweiz ebenfalls deklariert werden.
Checkliste: Steuern bei der Wohnortwahl
- Arbeitsort und realistischen Pendelradius festgelegt
- Zwei bis drei Wunschgemeinden im ESTV-Steuerrechner mit denselben Angaben durchgerechnet
- Steuerfüsse innerhalb desselben Kantons verglichen, Vergleich über Kantonsgrenzen nur mit dem Rechner
- Mieten, Pendelkosten und Gebühren der Wunschgemeinden daneben gestellt
- Kirchenzugehörigkeit geklärt und im Rechner richtig erfasst
- Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung geklärt, Frist 31. März notiert
- Bei Umzug zwischen Kantonen: Stichtag 31. Dezember berücksichtigt
- Bei komplexer Situation (Vermögen im Ausland, Liegenschaft, Selbstständigkeit) Steuerberatung eingeplant
Leitfaden als PDF
Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: ein Vergleichsblatt für bis zu drei Wunschgemeinden (Steuern, Miete und Pendelweg pro Monat), eine Checkliste für den Steuerrechner der ESTV und eine Übersicht der wichtigsten Abzüge bei der direkten Bundessteuer 2026. Kostenlos per E-Mail.
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