Ratgeber für Kandidaten

Grenzgänger im Bau: Was Fachkräfte aus Deutschland und Österreich in der Schweiz wissen müssen

Für Grenzgänger aus dem Bau gelten die allgemeinen Regeln zu Bewilligung, Steuern und Krankenkasse, dazu aber einiges, das in den üblichen Grenzgänger-Ratgebern fehlt: ein Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen, Jahresarbeitszeit und Regeln zu Reisezeit und Schlechtwetter, auswärtige Baustellen, die den Steuerstatus gefährden können, und die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was Sie vor dem ersten Arbeitstag auf einer Schweizer Baustelle wissen sollten.

Von Andreas Pauschin, Fachberater Bau & Handwerk · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 9 Minuten

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Die Grundlagen: Bewilligung, Steuern, Krankenkasse

Wer in Deutschland oder Österreich wohnt und in der Schweiz arbeitet, braucht die Grenzgängerbewilligung G, die der Arbeitgeber beim Kanton beantragt. Die Sozialversicherungen laufen über die Schweiz, die Krankenkasse wählen Sie innerhalb von drei Monaten. Bei Wohnsitz in Deutschland zieht der Arbeitgeber 4,5 Prozent Quellensteuer ab, versteuert wird in Deutschland; bei Wohnsitz in Österreich besteuert die Schweiz am Arbeitsort, und Österreich rechnet die Steuer an. Ausführlich erklärt das unser Ratgeber Arbeiten in der Schweiz als Grenzgänger.

Für den Bau kommen fünf Themen dazu.

1. Der Gesamtarbeitsvertrag regelt fast alles

Für die Arbeitnehmenden auf den Baustellen des Bauhauptgewerbes, also Maurer, Bauarbeiter und Vorarbeiter im Hoch-, Strassen- und Tiefbau, gilt der Landesmantelvertrag (LMV). Er ist für die ganze Branche verbindlich, auch für Betriebe, die keinem Verband angehören. Poliere und Werkmeister sind ausgenommen; für sie gilt ein eigener Vertrag, der Baukadervertrag (mehr dazu im Ratgeber Vom Polier zum Baumeister). Der aktuelle Vertrag gilt seit 1. Januar 2026 bis Ende 2031. Die wichtigsten Punkte:

  • Mindestlöhne nach Lohnklasse und Region. Die Lohnklasse hängt von Ausbildung und Erfahrung ab, die Region vom Arbeitsort. Fragen Sie im Gespräch, in welche Lohnklasse Sie eingeteilt werden.
  • Jahresarbeitszeit statt fester Wochenstunden: 2’112 Stunden pro Jahr, verteilt über einen Arbeitszeitkalender. Im Sommer wird länger gearbeitet, im Winter kürzer. Samstage, Sonntage und Feiertage sind arbeitsfrei.
  • 13. Monatslohn und Ferien: fünf Wochen ab dem 20. bis zum 50. Altersjahr, sechs Wochen darunter und darüber.
  • Feiertage: Mindestens acht Feiertage pro Jahr werden bezahlt, wenn sie auf einen Werktag fallen.
  • Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit.

In den Ausbauberufen, etwa Gebäudetechnik, Elektro, Maler und Gipser, Schreiner, gelten eigene Gesamtarbeitsverträge mit vergleichbaren Themen. Lassen Sie sich im Gespräch sagen, welcher GAV für Ihre Stelle gilt.

2. Arbeitsweg, Sammelstelle und Reisezeit

Auf dem Bau beginnt der Tag früh, und oft nicht am Arbeitsort selbst: Viele Betriebe haben eine Sammelstelle, etwa den Werkhof, von der die Equipe gemeinsam zur Baustelle fährt.

  • Der Weg von Ihrem Wohnort zur Sammelstelle ist Ihre Sache und keine Arbeitszeit.
  • Die Reisezeit von der Sammelstelle zur Baustelle und zurück wird nach dem LMV entschädigt; ein Teil davon ist über die Baustellenzulage abgegolten.
  • Können Sie mittags nicht nach Hause und gibt es keine Verpflegung durch den Betrieb, erhalten Sie eine Mittagessenentschädigung.

Für Grenzgänger heisst das: Rechnen Sie den Arbeitsweg bis zur Sammelstelle, nicht bis zur Baustelle. Eine Sammelstelle nahe der Grenze kann einen weit entfernten Betriebssitz ausgleichen. Klären Sie im Gespräch, wo die Sammelstelle liegt und wie früh die Equipe abfährt.

3. Auswärtige Baustellen und die 60-Tage-Regel

Hier liegt die grösste Falle für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland: Wer an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht an den Wohnort zurückkehrt, verliert den Grenzgängerstatus für die Steuer. Dann besteuert die Schweiz den ganzen Lohn, und die einfache Quellensteuer von 4,5 Prozent fällt weg.

Im Bau passiert das schneller als in anderen Branchen: Eine Baustelle im Wallis, Graubünden oder im Tessin mit Übernachtung vor Ort zählt pro Nacht als Nichtrückkehrtag. Bei Teilzeit oder einem Arbeitsbeginn während des Jahres sinkt die Grenze anteilig. Private Übernachtungen und Krankheitstage zählen nicht.

So behalten Sie den Überblick:

  • Fragen Sie im Gespräch, ob und wie oft Einsätze mit Übernachtung vorkommen.
  • Führen Sie einen Kalender mit allen Übernachtungen aus beruflichen Gründen. Der Arbeitgeber muss sie bescheinigen, das Finanzamt kann sie verlangen.
  • Werden es absehbar mehr als 60 Tage, besprechen Sie das früh mit dem Arbeitgeber und einer Steuerberatung.

Für Grenzgänger aus Österreich gibt es diese Regel nicht, weil die Schweiz dort ohnehin am Arbeitsort besteuert.

Wer unter der Woche in der Schweiz übernachtet und nur am Wochenende nach Hause fährt, ist kein Grenzgänger, sondern Wochenaufenthalter. Dafür gelten eine andere Bewilligung und andere Steuerregeln.

4. Schlechtwetter, Kurzarbeit und Krankheit

  • Schlechtwetter: Bei Hitze, Regen, Schnee, Gewitter oder grosser Kälte werden Arbeiten im Freien unterbrochen, wenn es arbeitstechnisch möglich ist. Ausgefallene Stunden können über den Arbeitszeitkalender nachgeholt oder als Schlechtwetterentschädigung über die Arbeitslosenversicherung abgerechnet werden.
  • Krankheit: Der Arbeitgeber muss eine Krankentaggeldversicherung abschliessen. Grenzgänger haben die gleichen Ansprüche wie alle anderen Versicherten, solange sie in der Grenzzone wohnen und für die Kontrollen der Versicherung erreichbar bleiben.
  • Unfall: Baubetriebe sind obligatorisch bei der Suva versichert. Das gilt für Berufs- und Nichtberufsunfälle, auch für Grenzgänger.

5. Abschluss und Anerkennung

Viele Bauberufe heissen in der Schweiz anders als in Deutschland: Aus dem Tischler wird der Schreiner, aus dem Klempner der Spengler, aus dem Stuckateur der Gipser-Trockenbauer. Für die meisten Bauberufe brauchen Sie keine Anerkennung; ein Hinweis auf den Schweizer Beruf im Lebenslauf reicht. Welcher Beruf welchem entspricht, zeigt der Ratgeber Berufsbezeichnungen Schweiz, Deutschland, Österreich.

Eine Ausnahme sind Elektroinstallationen: Hier ist die Anerkennung beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat wichtig. Mehr dazu im Ratgeber Als Elektriker aus Deutschland oder Österreich in der Schweiz arbeiten.

Frühpensionierung im Bauhauptgewerbe

Im Bauhauptgewerbe gibt es eine Besonderheit, die viele überrascht: Über die Stiftung FAR (flexibler Altersrücktritt) können Bauarbeiter ab 60 Jahren in Pension gehen und erhalten bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsrente. Voraussetzung sind viele Jahre Arbeit in Betrieben, die dem FAR unterstellt sind. Finanziert wird das über Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, die auf der Lohnabrechnung stehen. Wer früh in die Schweiz wechselt und lange bleibt, sollte die Voraussetzungen kennen. Was das für Ihre Situation als Grenzgänger bedeutet, klärt die Stiftung FAR im Einzelfall.

Persönliche Schutzausrüstung

Helm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und weitere Schutzausrüstung stellt in der Schweiz der Arbeitgeber zur Verfügung. Fragen Sie beim Eintritt, was Sie selbst mitbringen sollen, etwa eigenes Handwerkzeug.

Checkliste vor dem ersten Arbeitstag

  • Grenzgängerbewilligung G beantragt (macht der Arbeitgeber)
  • Bei Wohnsitz Deutschland: Ansässigkeitsbescheinigung (Gre-1) beim Finanzamt geholt
  • Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten gewählt
  • Geltenden GAV und Lohnklasse erfragt
  • Sammelstelle und Abfahrtszeit bekannt
  • Einsätze mit Übernachtung besprochen, Kalender für Nichtrückkehrtage angelegt
  • Abschluss mit Schweizer Berufsbezeichnung im Lebenslauf
  • Bei Elektroarbeiten: Anerkennung beim ESTI geklärt

Aktuelle Stellen in Bau und Handwerk finden Sie unter Bau-Stellen.

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