Ratgeber für Kandidaten

Als Grenzgänger arbeitslos: Welches Land zahlt und was jetzt zu tun ist

Wer in Deutschland oder Österreich wohnt, in der Schweiz arbeitet und regelmässig nach Hause pendelt, bekommt bei Arbeitslosigkeit kein Schweizer Arbeitslosengeld, sondern Leistungen vom Wohnland: von der Agentur für Arbeit oder vom AMS. Berechnet wird das Arbeitslosengeld trotzdem auf Basis des Schweizer Lohns. Entscheidend sind drei Dinge: sich rechtzeitig im Wohnland melden, die Bescheinigung PD U1 bei einer Schweizer Arbeitslosenkasse beantragen und die Krankenversicherung lückenlos klären. Dieser Leitfaden zeigt die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen.

Kurz gesagt: Wer in Deutschland oder Österreich wohnt, in der Schweiz arbeitet und mindestens einmal pro Woche nach Hause pendelt, bekommt bei Arbeitslosigkeit kein Schweizer Arbeitslosengeld, sondern Leistungen der Agentur für Arbeit oder des AMS, berechnet auf Basis des Schweizer Lohns. Entscheidend sind die rechtzeitige Meldung im Wohnland, die Bescheinigung PD U1 einer Schweizer Arbeitslosenkasse und eine lückenlose Krankenversicherung.

Von Jürgen Winkler, Personalvermittler und Journalist (DPV) · Stand Oktober 2026 · Lesezeit 8 Minuten

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine Checkliste für die ersten sieben Tage nach der Kündigung, eine Unterlagenliste für PD U1 und Arbeitslosengeld sowie ein Fristenblatt zum Ausfüllen. Kostenlos per E-Mail.

Die Grundregel: Das Wohnland zahlt

Zwischen der Schweiz und den EU-Staaten gilt seit dem 1. April 2012 die EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, über das Freizügigkeitsabkommen. Für Grenzgänger enthält sie eine Sonderregel: Solange Sie arbeiten, sind Sie in der Schweiz versichert und zahlen dort Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Werden Sie vollständig arbeitslos, ist aber Ihr Wohnland für die Leistungen zuständig. Die Schweizer Arbeitslosenkasse zahlt Ihnen in diesem Fall nichts aus.

Ganz ohne Schweizer Beteiligung läuft es trotzdem nicht: Die Schweiz erstattet dem Wohnland in der Regel drei Monate der ausbezahlten Leistungen, bei mehr als zwölf Monaten Arbeit in der Schweiz innerhalb der letzten 24 Monate fünf Monate. Für Sie ändert das nichts, Sie haben es nur mit der Behörde im Wohnland zu tun.

Echte und unechte Grenzgänger

Für die Arbeitslosenversicherung kommt es darauf an, wie oft Sie nach Hause zurückkehren.

MerkmalEchte GrenzgängerUnechte Grenzgänger
Rückkehr an den Wohnorttäglich oder mindestens einmal pro Wocheseltener als einmal pro Woche
Wer zahlt bei Arbeitslosigkeitdas WohnlandWahl: Wohnland oder Schweiz
Typischer FallTagespendler aus Konstanz, Lörrach oder Vorarlbergbefristet in der Schweiz tätig, Familie bleibt im Wohnland

Echte Grenzgänger sind Tagespendler, aber auch Wochenpendler, die unter der Woche in der Schweiz übernachten und am Wochenende heimfahren. Achtung: Steuerlich gelten für Wochenaufenthalter andere Regeln, siehe Ratgeber Grenzgänger. Bei Wochenpendlern vermuten die Behörden zunächst, dass der Lebensmittelpunkt in der Schweiz liegt. Sie müssen also belegen können, dass Ihr Wohnort im Grenzland geblieben ist, etwa durch Familie, Wohnung und Lebensmittelpunkt dort. Eine reine Meldeadresse genügt nicht.

Unechte Grenzgänger kehren seltener als einmal pro Woche zurück, haben ihren Lebensmittelpunkt aber im Wohnland behalten. Sie können wählen: Arbeitslosengeld im Wohnland beantragen oder sich in der Schweiz beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden und dort der Vermittlung zur Verfügung stehen.

Wichtig für beide Gruppen: Der Status muss schon vor der Arbeitslosigkeit bestehen. Wer erst nach dem Stellenverlust umzieht, wird dadurch nicht zum Grenzgänger.

Wohnsitz Deutschland: die Agentur für Arbeit

Melden: drei Monate oder drei Tage

Auch als Grenzgänger müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, und zwar spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie kürzer vorher davon, etwa weil die Kündigungsfrist nur einen Monat beträgt, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche ohne Arbeitslosengeld.

Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit melden Sie sich zusätzlich arbeitslos, online oder persönlich. Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Tag dieser Meldung, rückwirkend wird nichts bezahlt.

Haben Sie selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, prüft die Agentur eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Sie beträgt in der Regel zwölf Wochen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Klären Sie das vor der Unterschrift.

Anspruch und Berechnung

Anspruch hat, wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat. Ihre Schweizer Beschäftigung zählt dabei direkt mit; eine Beschäftigung in Deutschland ist für echte Grenzgänger nicht nötig.

Für die Höhe gelten die deutschen Regeln, aber mit Ihrem Schweizer Lohn:

  • Grundlage ist das in der Schweiz verdiente Bruttoentgelt, meist laut PD U1
  • Umgerechnet wird mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank
  • Berücksichtigt wird der Lohn nur bis zur deutschen Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent

Ein hoher Schweizer Lohn wird also nicht voll angerechnet. Erscheint Ihnen der bescheinigte Lohn zu tief, bittet die Agentur die Schweizer Stelle um Korrektur. Legen Sie deshalb Ihre Lohnabrechnungen bereit.

Sonderfall Krankheit: Beziehen Sie nach dem Ende des Arbeitsvertrags noch Krankentaggeld einer Schweizer Versicherung, zählt diese Zeit für das deutsche Arbeitslosengeld nicht als Versicherungszeit. Lassen Sie sich in diesem Fall früh von der Agentur beraten, damit die Anwartschaft nicht verfällt.

Wohnsitz Österreich: das AMS

In Österreich beantragen Sie Arbeitslosengeld beim Arbeitsmarktservice (AMS). Den Antrag stellen Sie spätestens am Werktag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, frühestens drei Wochen vorher. Auch hier gilt: Das Geld kommt nicht automatisch, sondern ab dem Tag der Antragstellung.

Ihre Versicherungszeiten aus der Schweiz werden mit österreichischen zusammengerechnet, auch wenn Sie zuletzt als Grenzgänger gearbeitet haben. Wer erstmals Arbeitslosengeld bezieht, braucht in der Regel 52 Wochen versicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten. Die Schweizer Zeiten müssen mit dem Formular U1 bestätigt sein; bringen Sie es nicht mit, fordert das AMS es an.

Für die Höhe bestätigt die Schweizer Stelle dem AMS Ihr Einkommen der letzten zwölf Monate. Das AMS bildet daraus einen Monatsdurchschnitt bis zur Höchstbeitragsgrundlage, rechnet ihn auf netto um und zahlt als Grundbetrag 55 Prozent davon.

Kündigen Sie selbst, verhängt das AMS in der Regel eine Sperre von 28 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine solche Sperre.

Die wichtigste Unterlage: PD U1

Das Dokument PD U1 bescheinigt Ihre Versicherungszeiten und Ihren Lohn in der Schweiz. Ohne diese Angaben kann das Wohnland Ihren Anspruch nicht oder nur verzögert berechnen.

So kommen Sie dazu:

  1. Sie wählen eine Arbeitslosenkasse im Kanton, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
  2. Sie reichen den Antrag auf Ausstellung des PD U1 ein, dazu eine Kopie von Pass oder Ausweis und Ihre Lohnabrechnungen.
  3. Ihr Schweizer Arbeitgeber füllt das Formular «Arbeitgeberbescheinigung international» aus.
  4. Die Arbeitslosenkasse stellt das PD U1 aus, Sie geben es bei der Agentur für Arbeit oder beim AMS ab.

Wie viele Jahre Sie belegen müssen, hängt vom Wohnland ab und steht auf dem Antragsformular. Die Agentur für Arbeit kann das Dokument auch selbst bei der Schweizer Stelle anfordern; schneller ist es meist, wenn Sie es selbst beschaffen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber schon in der Kündigungsfrist um die Arbeitgeberbescheinigung.

Krankenversicherung lückenlos halten

Waren Sie über eine Schweizer Krankenkasse versichert, endet dieser Schutz grundsätzlich mit dem Ende der Erwerbstätigkeit. In Deutschland sind Sie über die Agentur für Arbeit erst dann versichert, wenn das Arbeitslosengeld bewilligt ist, dann rückwirkend ab dem ersten Leistungstag. Die Agentur empfiehlt deshalb, schon vor dem letzten Arbeitstag bei einer deutschen Krankenkasse die Aufnahme zu beantragen. Wohnen Sie in Österreich, klären Sie den Übergang ebenso rechtzeitig mit der Österreichischen Gesundheitskasse.

Kurzarbeit: Hier ist die Schweiz zuständig

Anders als bei Vollarbeitslosigkeit zahlt bei Kurzarbeit nicht das Wohnland, sondern die Schweiz, so als würden Sie dort wohnen. Kurzarbeit liegt vor, solange Ihr Arbeitsvertrag weiterläuft und Sie an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Die Kurzarbeitsentschädigung beantragt der Arbeitgeber.

Zwei Punkte sollten Sie kennen: Wer in einem gekündigten Arbeitsverhältnis steht, erhält während der Kündigungsfrist keine Kurzarbeitsentschädigung, egal wer gekündigt hat. Und jeder Arbeitnehmer darf Kurzarbeit ablehnen; der Arbeitgeber muss dann den vollen Lohn weiterzahlen. Endet der Vertrag, sind Sie vollarbeitslos, und ab dann ist wieder das Wohnland zuständig.

Kündigungsfrist und Kündigungsschutz in der Schweiz

Für den Arbeitsvertrag selbst gilt Schweizer Recht. Kündigungsfristen, Sperrfristen bei Krankheit und was in der Probezeit gilt, erklärt der Ratgeber Probezeit und Kündigungsfrist. Verlangen Sie beim Austritt auch Ihr Arbeitszeugnis, Sie brauchen es für die nächste Bewerbung.

Mögliche Änderung in Zukunft

In der EU ist eine Änderung in Diskussion: Grenzgänger sollen Arbeitslosengeld künftig vom letzten Beschäftigungsland erhalten statt vom Wohnland. Für die Schweiz gilt eine solche Änderung erst, wenn sie ausdrücklich übernommen wird. Bis dahin bleibt es für Grenzgänger aus Deutschland und Österreich bei der heutigen Regel: Das Wohnland zahlt.

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Die Arbeitsuchendmeldung in Deutschland vergessen, weil man in der Schweiz gearbeitet hat
  • Sich als echter Grenzgänger beim RAV in der Schweiz melden statt im Wohnland
  • Das PD U1 erst nach dem letzten Arbeitstag anfordern
  • Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne die Folgen für das Arbeitslosengeld zu kennen
  • Die Krankenversicherung nach dem Austritt nicht lückenlos regeln

Checkliste nach der Kündigung

  • Datum des letzten Arbeitstags notiert
  • Arbeitsuchend gemeldet (Deutschland: innert drei Tagen bzw. drei Monate vorher)
  • Arbeitgeberbescheinigung international beim Arbeitgeber verlangt
  • PD U1 bei einer Arbeitslosenkasse im Arbeitskanton beantragt
  • Lohnabrechnungen und Arbeitsvertrag kopiert
  • Krankenversicherung ab dem ersten Tag nach dem Austritt geklärt
  • Arbeitslos gemeldet bzw. AMS-Antrag gestellt, spätestens am ersten Tag ohne Arbeit
  • Arbeitszeugnis verlangt

Häufige Fragen zur Arbeitslosigkeit als Grenzgänger

Welches Land zahlt das Arbeitslosengeld, wenn ich als Grenzgänger die Stelle verliere?

Das Wohnland. Wer in Deutschland oder Österreich wohnt, in der Schweiz arbeitet und mindestens einmal pro Woche nach Hause pendelt, bekommt kein Schweizer Arbeitslosengeld, sondern Leistungen der Agentur für Arbeit oder des AMS. Grundlage ist die EU-Verordnung 883/2004, die über das Freizügigkeitsabkommen auch für die Schweiz gilt.

Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Grenzgängern?

Echte Grenzgänger kehren täglich oder mindestens einmal pro Woche an den Wohnort zurück; für sie zahlt das Wohnland. Unechte Grenzgänger kehren seltener zurück, haben den Lebensmittelpunkt aber im Wohnland behalten; sie können zwischen Wohnland und Schweiz wählen. Der Status muss schon vor der Arbeitslosigkeit bestehen.

Bis wann muss ich mich in Deutschland arbeitsuchend melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Vorwarnung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit melden Sie sich zusätzlich arbeitslos. Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dieser Meldung, nie rückwirkend. Bei eigener Kündigung droht eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen.

Wie wird das deutsche Arbeitslosengeld mit einem Schweizer Lohn berechnet?

Nach deutschen Regeln mit dem Schweizer Bruttoentgelt laut PD U1, umgerechnet zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank und nur bis zur deutschen Beitragsbemessungsgrenze. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Ein hoher Schweizer Lohn wird also nicht voll angerechnet.

Wie läuft es mit Wohnsitz in Österreich?

Der Antrag beim AMS erfolgt spätestens am Werktag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, frühestens drei Wochen vorher. Schweizer Versicherungszeiten werden angerechnet; beim ersten Bezug braucht es in der Regel 52 Wochen in den letzten 24 Monaten. Bei eigener Kündigung gilt eine Sperre von 28 Tagen.

Was ist das PD U1 und wie bekomme ich es?

Die Bescheinigung Ihrer Schweizer Versicherungszeiten und Löhne. Sie wählen eine Arbeitslosenkasse im Kanton Ihrer letzten Stelle, reichen den Antrag mit Ausweis und Lohnabrechnungen ein, der Arbeitgeber füllt die «Arbeitgeberbescheinigung international» aus, und die Kasse stellt das PD U1 aus. Ohne diese Angaben kann das Wohnland den Anspruch nicht berechnen.

Leitfaden als PDF

Der komplette Leitfaden plus Extras, die es nur im PDF gibt: eine Checkliste für die ersten sieben Tage nach der Kündigung, eine Unterlagenliste für PD U1 und Arbeitslosengeld sowie ein Fristenblatt zum Ausfüllen. Kostenlos per E-Mail.

Weitere Ratgeber

Passende Stellen

Stellen für Konstrukteure (CAD) · Stellen für Automationsingenieure (SPS) · Stellen für Mechatroniker · Stellen für Weitere technische Spezialisten · Alle Stellen

Über den Autor

Jürgen Winkler ist Geschäftsführer der JobAdvice Swiss GmbH in St. Gallen und vermittelt seit vielen Jahren Fach- und Führungskräfte aus Industrie, Technik und Bau in Festanstellungen in der ganzen Deutschschweiz. Er ist Mitglied im Deutschen Presse Verband (DPV) und schreibt als Journalist über Arbeitsmarkt, Löhne und Grenzgänger in der Schweiz. Mehr über JobAdvice

Sie suchen eine neue Stelle in Industrie oder Technik?

JobAdvice vermittelt ausschliesslich Festanstellungen direkt beim Unternehmen, in der ganzen Deutschschweiz, persönlich, diskret und für Sie kostenlos.

Jetzt mit uns durchstarten Aktuelle Stellen ansehen

← Alle Ratgeber