AGB

Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Honorarordnung der JobAdvice Swiss GmbH (gültig ab 18.01.2023).

1. Vertragsleistungen

Basisleistungen Personalsuche: Zu den Basisleistungen von JobAdvice Swiss GmbH gehören der Einsatz von strukturierten Bewerberinterviews und daraus abgeleitet das Verfassen von aussagekräftigen Bewerberreports.

2. Vertragsabschluss mit Kandidaten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personalvermittler unverzüglich unter Übersendung einer Kopie des geschlossenen Arbeitsvertrages von einem Vertragsabschluss zwischen ihm und einem vom Personalvermittler vorgestellten Kandidaten zu unterrichten. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Personalvermittler berechtigt, das Vermittlungshonorar aufgrund einer Schätzung der Bruttojahresvergütung des vermittelten Mitarbeiters festzulegen.

3. Erfolgsmandatshonorar

Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und einem von JobAdvice Swiss GmbH zugeführten Kandidaten wird ein Honorar fällig. Der Berechnungssatz des Honorars basiert auf dem vereinbarten Brutto-Jahreseinkommen (ein eventuell für die Probezeit vereinbartes, geringeres Gehalt wird nicht für die Berechnung des Honorars herangezogen) bei 100% inklusive Lohnerhöhungen und sonstigen Bezügen, bei erfolgsorientierten Jahreseinkommen nach dem Zielsalär. Entsprechend anwendbar sind folgende Provisionsansätze:

  • Jahressalär bis CHF 49’999.– : 9 %
  • Jahressalär CHF 50’000.– bis 69’999.– : 12 %
  • Jahressalär CHF 70’000.– bis 89’999.– : 13 %
  • Jahressalär CHF 90’000.– bis 109’999.– : 15 %
  • Jahressalär CHF 110’000.– bis 139’999.– : 16 %
  • Jahressalär ab CHF 140’000.– : 17 %

4. Zahlungsfristen / -verzug

Sämtliche Rechnungen sind innert 14 Tagen rein netto zahlbar. Bei erfolgreicher Vermittlung wird ab dem Datum der Arbeitsvertragsunterzeichnung fakturiert. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Personalvermittler Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dem Personalvermittler kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Personalvermittler behält sich vor, die Ersetzung eines höheren Verzugsschadens auf Nachweis zu fordern.

5. Mehrwertsteuer (MwSt.)

Sämtliche Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, d.h. die in dieser Honorarordnung festgelegten Honorare und/oder Kosten werden entsprechend um die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer erhöht.

6. Haftung

Die Basisleistungen Personalsuche der JobAdvice Swiss GmbH ersetzen keinesfalls die durch den Kunden detaillierte Prüfung des Bewerbers. Der Kunde übernimmt für seine Wahl die volle Verantwortung, wenn er mit einem Bewerber der JobAdvice Swiss GmbH einen Anstellungsvertrag abschliesst. Da die JobAdvice Swiss GmbH mit dem Bewerber in keinem Fall einen Vertrag abgeschlossen hat und von ihm keine Entschädigung oder irgendeine Vergütung verlangt hat, lehnt sie jegliche Verantwortung hinsichtlich der Aussagen oder der Durchführung der Arbeit des Bewerbers bei dem Kunden ab.

7. Kandidatenschutz

7.1 Bewerbungsunterlagen: Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen unterstehen dem Datenschutz. Die Bewerbungsunterlagen, ausgenommen die Unterlagen des vom Kunden eingestellten Bewerbers, sind Eigentum der JobAdvice Swiss GmbH und müssen aus allen Systemen und Laufwerken gelöscht werden. Diese Unterlagen dürfen in keinem Fall weder an Drittpersonen weitergeleitet noch direkt oder indirekt gebraucht werden.

7.2 Referenzabklärungen: Direkte Referenzabklärungen des Kunden dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit der JobAdvice Swiss GmbH erfolgen.

7.3 Kundenschutz: Während der Dauer von zwölf Monaten nach der Präsentation von Kandidaten (persönlich oder schriftlich) gilt der Kundenschutz zugunsten der JobAdvice Swiss GmbH. Kommt es in dieser Zeitspanne zu einem Teilzeit- oder Vollzeit-Anstellungsverhältnis zwischen Kandidaten und dem Kunden, wird das entsprechende Honorar von der JobAdvice Swiss GmbH in Rechnung gestellt. Dieses Honorar steht ihr unabhängig von jedem Vertragsabschluss, Gründen oder Umständen zu.

8. Garantie

8.1 Fehlender Stellenantritt durch Kandidat: Tritt ein durch die JobAdvice Swiss GmbH vermittelter Kandidat seine Arbeitsstelle nicht an, erstattet die JobAdvice Swiss GmbH 80% des vereinnahmten Honorars zurück.

8.2 Austritt des Kandidaten während der Probezeit: Tritt ein durch JobAdvice Swiss GmbH vermittelter Kandidat innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit aus dem Unternehmen des Kunden aus, erstattet sie 50% des vereinnahmten Honorars zurück.

8.3 Nichtantritt oder Austritt aus begründetem Anlass: Eine Rückerstattung wird nicht gewährleistet, wenn der Kandidat das Arbeitsvertragsverhältnis aus einem begründeten, vom Kunden zu verantwortenden Anlass aufgelöst hat.

9. Anwendung der AGB – Honorarordnung

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Honorarordnung“ der JobAdvice Swiss GmbH kommen zur Anwendung, wenn zwischen den Vertragsparteien keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen bzw. solche Vereinbarungen hier geregelte Punkte unberücksichtigt lassen oder wenn der Kunde den Dauervermittlungsvertrag der JobAdvice Swiss GmbH nicht unterschrieben zurücksendet. Bei Unterlassung dieser Formvorschrift gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Honorarordnung“ als stillschweigend akzeptiert. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Dauervermittlungsvertrages und treten in Kraft, sobald der Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem von der JobAdvice Swiss GmbH vorgeschlagenen Bewerber abgeschlossen ist. Durch seine Unterschrift auf dem Dauervermittlungsvertrag bestätigt der Kunde diese Anstellung. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Honorarordnung“ ersetzen alle bisherigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Honorarordnungen“.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar für diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Honorarordnung“ als auch für den Dauervermittlungsvertrag ist das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der JobAdvice Swiss GmbH in St. Gallen.